Mobiler Schutz im Urlaub für Hausrat
15.06.2016
So sieht es aus wenn Einbrecher den Urlaub stören
Die Zeit für den Sommerurlaub nähert sich. Viele nutzen die Sommerferien für den längsten Urlaub im Jahr. Was viele Reisende nicht wissen, ist dass die Hausratversicherung im Reisegepäck mitreist.
2016-06-16 (fw/db) Gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls sind rund 80 Prozent aller Haushalte versichert. Was viele Versicherte nicht wissen: Auch im Urlaub ist ihre Hausratversicherung dabei - in Form der sogenannten Außenversicherung. Eine Urlaubsreise ist das klassische Beispiel: Von der oft nicht billigen Bekleidung bis hin zu mobilen Endgeräten oder der Kameraausrüstung - hier geht Hausrat mit einem gewissen Wert "auf Tour". Die Außenversicherung schützt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. "Vorübergehend" bedeutet hierbei in der Regel: bis zu drei Monaten. Dieser mobile Schutz ist Bestandteil der Hausratversicherung und er tritt automatisch in Kraft, wenn Teile des Hausrats mitgeführt werden. Gemietete Ferienunterkünfte Ob Brand oder Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen: Das Urlaubsgepäck ist auch in Hotelzimmern oder Ferienhäusern und -wohnungen versichert. Und zwar gegen die Gefahren und Schäden, die auch von der heimischen Hausratversicherung abdeckt sind. Die Versicherungssumme für den mobilen Schutz ist begrenzt - abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Hausratversicherung. "Die Außenversicherung gilt weltweit. In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden und der Hausratversicherer benötigt einen Nachweis über die entwendeten Sachen und ihren Wert. Hilfreich sind Fotos von Tatort und Einbruchspuren", sagt Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG, eine Tochter der Talanx Group. Camping- und Schiffsreisen Wer alternative Urlaubsunterkünfte bevorzugt, sollte sich vor der Reise vergewissern, ob diese von der Außenversicherung umfasst sind. Beispielsweise sind Sachen, die aus einem Campingzelt entwendet werden, nicht versichert. Anders beim Wohnmobil: Hier gibt es die Möglichkeit, Diebstähle aus dem verschlossenen Fahrzeug in die Hausratversicherung einzuschließen. Für Kreuzfahrer ist wichtig, dass ein Einbruch in die Schiffskabine dem Einbruch in ein Gebäude gleichgesetzt wird. Eigene Ferienimmobilie Für Urlauber im eigenen, also nicht angemieteten, Wochenend-/Feriendomizil hingegen gilt: Diese benötigen eine separate, dauerhafte Hausratversicherung - denn der Hausrat befindet sich nicht nur vorübergehend dort.