Mit neuer Sicherheit unterwegs

02.07.2024

Foto: © cristianstorto – stock-adobe.com

Im Februar ist der Digital Services Act (DSA), das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten. Dahinter steht der Wunsch der europäischen Regierungen, ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld zu schaffen. Die neuen Regelungen gelten für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen, aber auch Inhalte vermitteln – sie betreffen also nicht nur die großen Online-Plattformen.

Schon seit August letzten Jahres sind große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU verpflichtet, bestimmte Vorgaben umzusetzen: etwa neue Transparenzregeln und Beschwerde-Möglichkeiten. Die Idee dahinter ist, Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern zu schaffen, um Verbrauchern in der EU Rechtsschutzmöglichkeiten an die Hand zu geben. „Dieses Gesetz wird Überwachungswerbung, Hass, Hetze und Desinformation eindämmen, es wird die Rechte der Nutzerinnen und Nutzern stärken und Onlineplattformen wie nie zuvor zur Rechenschaft ziehen“, wird Digitalexpertin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Greens/EFA im Europarlament, Alexandra Geese, zitiert. „Das ist der erste wichtige Schritt, um unsere Demokratie gegen die Geschäftspraktiken von Google, Meta TikTok und Co. zu verteidigen.“ Die Europäische Kommission erklärte darüber hinaus in einer Stellungnahme, dass über klare und verhältnismäßige Vorschriften neben dem Verbraucherschutz vor allem auch „Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups erleichtert wird“. Im Sinne der europäischen Werte sollen dabei die Rollen der Nutzer, Plattformen und Behörden neu austariert werden – mit den EU-Bürgern im Mittelpunkt des Interesses. Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen nun also die neuen Vorschriften beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Wie die Bundesnetzagentur aufklärt, sind Online-Anbieter zum Beispiel Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Wirtschafts-Plattformen oder auch Social-Media-Plattformen.

  • Große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Hier wird von der EU-Kommission das Risiko der Verbreitung illegaler Inhalte und daraus resultierender Schäden in der Gesellschaft besonders hoch eingeschätzt. Für Plattformen, die mehr als 10 % der 450 Millionen Verbraucher in Europa erreichen, sind daher besondere Vorschriften vorgesehen.

  • Online-Plattformen

Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen.

  • Hosting-Dienste

Cloud-Dienste und Webhosting (auch Online-Plattformen).

  • Vermittlungsdienste

Netzinfrastrukturen anbieten: Internetanbieter und Domain-Registrierungsstellen (einschließlich Hosting-Dienste).

Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einsetzung nationaler DSA-Koordinatoren (Digital Service Coordinators, DSC) in den einzelnen Mitgliedstaaten. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind die DSCs für kleinere Plattformen zuständig und dienen als zentrale Beschwerdestelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Ab Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes werden die Bundesnetzagentur und die weiteren zuständigen Behörden bei Verstößen dieser Unternehmen gegen den DSA die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen. „Unabhängig hiervon können Strafverfolgungs- und Marktüberwachungsbehörden ebenso wie die Landesmedienanstalten weiterhin jederzeit gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen“, teilt die Bundesnetzagentur mit. Während alle Online-Vermittler die neuen Vorschriften grundsätzlich beachten müssen, unterliegen Klein- und Kleinstunternehmen den Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und sollen dabei verantwortungsvoll handeln. Darüber hinaus würden expandierende Kleinst- und Kleinunternehmen während eines Übergangszeitraums von zwölf Monaten von einer Reihe von Verpflichtungen befreit.

Die EU-Kommission wird das Gesetz über digitale Dienste gemeinsam mit den nationalen Behörden durchsetzen. Diese werden die auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen bei der Einhaltung der Vorschriften beaufsichtigen. In Deutschland wird der DSA künftig durch das geplante Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt. Bisher liegt hierfür lediglich ein Referentenentwurf vor. Das Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung anpassen. Zur Durchführung des DSA werden darin insbesondere die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Koordinierungsstelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und zur Durchsetzung des DAS benannt. (sg)

TIPP

Bei der Frage, ob die Vorgaben des DSA für den eigenen Online-Service gelten, kommt es darauf an, wie viel „User Generated Content“ (UGC) vorhanden ist. Gemeint seien damit Inhalte, die nicht vom Webseiten-Betreiber selbst veröffentlicht werden, sondern von den Besuchern. Sollte ein digitaler Dienst eine Funktion für Kommentare oder Kundenbewertungen bieten, ist Vorsicht geboten. Dann kommt es darauf an, welchen Anteil dieser ausmacht.