Milliardenklage gegen zwei Banken
22.01.2019
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Hat Deutsche Bank gelogen?
Den Vorwurf des Prozessbetrugs begründet Hafez Sabet damit, dass die Deutsche Bank als Beklagte im Stuttgarter Vorprozess wider besseren Wissen einen niedrigeren Sicherheitswert für seine beiden Grundstück in der Maybachstraße und der Rheintalstraße behauptet hat. Dem Wert dieser Grundstücke, die sich beide am Stuttgarter Pragsattel befinden, kam im Prozess aber eine zentrale Rolle hinsichtlich der dort maßgeblich streitigen Übersicherungsfrage zu. „Aufgrund der nach unserer Analyse vorgelegenen deutlichen Übersicherung hätte die Deutsche Bank spätestens im Jahr 2002 Sicherheiten an die Firma Sabet freigeben müssen. Zu deren Insolvenz wäre es dann gar nicht gekommen“, erläutert Rechtsanwalt Tilp. „Statt Sicherheiten freizugeben, hat die Deutsche Bank jedoch ihrer jahrzehntelangen Kundin M. Sabet & Sons die Kredite gekündigt und Insolvenzantrag gestellt“.
Die Sabet-Grundstücke am Pragsattel waren im Jahr 2001 von der TD Trump Deutschland AG erworben worden, um darauf den „Trump-Tower“ zu bauen. Der endgültige Verkauf scheiterte nach den Klagevorwürfen dann jedoch daran, dass die Deutsche Bank die Freigabe der zu ihren Gunsten eingetragenen Grundschuld verweigert hat. „Diese Verweigerung erfolgte nach unserer Rechtsüberzeugung zu Unrecht und führte zur Insolvenz der Firma Sabet, weshalb wir für Sabet vor dem Stuttgarter Land- und Oberlandesgericht Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung eingeklagt haben“, berichtet Tilp. Für das Oberlandesgericht Stuttgart kam es in der Übersicherungsfrage entscheidend auf die Bewertung der Sabet-Grundstücke am Pragsattel an, die erst während des Stuttgarter Prozesses aus der Insolvenzmasse verkauft wurden. „Die Deutsche Bank hatte daher im Jahr 2013 ein elementares Interesse daran, dass die Sabet-Grundstücke aus der Insolvenzmasse zu einem weit geringerem als dem tatsächlichen Wert veräußert werden“, so Tilp.
So wurde eines der Grundstücke im August 2013 an die Projektgesellschaften Maybach 1-4 zu einem Preis von 6,7 Mio. Euro verkauft. Im Mai 2014 meinte das OLG Stuttgart daraufhin in seinem Urteil,, dass dieser Verkaufspreis einen niedrigeren Sicherheitswert der Pragsattel-Grundstücke in der Insolvenz insgesamt belege und verneinte damit eine Übersicherung der Deutschen Bank. Nur rund fünf Wochen nach dem endgültigen Eigentumserwerb wurden die Grundstücke von Maybach 1-4 zu einem Mindestkaufpreis von 16 Millionen Euro weiterverkauft.
„Die Pragsattel-Grundstücke wurden nach unserer Rechtsüberzeugung massiv unter Wert verschleudert, um die Stuttgarter Klage unseres Mandanten Hafez Sabet zu Fall zu bringen und der Insolvenzmasse zu schaden. Die Verschleuderung erfolgte nach unseren nunmehrigen Erkenntnissen mit Wissen und Wollen des Insolvenzverwalters Steffen Beck, heute Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH, sowie von Hauck & Aufhäuser und der Deutschen Bank“, empört sich Tilp. „Nach den uns zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen hatte sich Hauck & Aufhäuser mit der Erwerberin Maybach 1-4 über eine Treuhandkonstruktion nutznießerisch verbunden und auch die Grundstücksankaufsfinanzierung sichergestellt“, führt Tilp weiter aus.
Fazit
Das Fazit von Rechtsanwalt Tilp lautet: „Die Deutsche Bank hat nach unserer Rechtsüberzeugung in krimineller kollusiver Zusammenarbeit mit Hauck & Aufhäuser durch Manipulation der Grundstückskaufpreise „nach unten“ und wahrheitswidrigem Prozessvortrag arglistig täuschend in den Berufungsprozess vor dem OLG Stuttgart eingegriffen. Somit konnte die Deutsche Bank den Stuttgarter Prozess gewinnen. Wir sind zuversichtlich, dass nunmehr vom Landgericht Frankfurt Prozessbetrug festgestellt werden wird“. (ahu)