Mehr Sicherheit bei Video-Identifizierung

12.06.2017

Foto: © IDnow

Sichtprüfung von Sicherheitsmerkmalen: Künftig ist eine zufällige Auswahl von drei Sicherheitsmerkmale aus verschiedenen Kategorien zu überprüfen, die im Weißlicht erkennbar sind. Zu diesen zählen beispielsweise die Hologramme, das Laserkippbild und der Sicherheitsdruck des Ausweises. Die Ident-Spezialisten müssen die Sichtprüfung mit Hilfe ausschnittsvergrößerter Standbilder durchführen, um Manipulationen entgegenzuwirken. Dafür ist es wichtig, hochaufgelöste Bilder zu erzeugen, um mühelos Sicherheitsmerkmale wie die Guillochen-Strukturen und Mikroschriften zu erkennen. Ausweisdokumente, die die geforderten Sicherheitsmerkmale nicht aufweisen, sind künftig nicht mehr zur Legitimation zugelassen.

Neuerdings muss außerdem eine automatisierte Gültigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Ausweisdaten durchgeführt werden. Außerdem muss der Ausweis vor der Kamera bewegt und der Anlass der Identifikation bestätigt werden. Weitere Vorgaben betreffen Schulungsmaßnahmen und -zyklen der Ident-Spezialisten, die jedoch keine wesentlichen Änderungen zum bisherigen Vorgehen darstellen.

Der Ident-Experte IDnow stand im Vorfeld des BaFin-Rundschreibens 3/2017 (GW) in enger Abstimmung mit den entscheidenden Gremien. „Wir waren im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe an der Erarbeitung der neuen Maßnahmen beteiligt“, sagt Managing Director Armin Bauer. „Viele der neuen Vorgaben setzen wir bereits seit dem Start von IDnow Video-Ident ein. So haben wir eine patentierte Software entwickelt, über die wir hochaufgelöste Bilder erzeugen können. Gerade mit den erhöhten Anforderungen wird diese Technologie wichtiger denn je, um die Guillochen zu prüfen. Außerdem erleichtern wir Banken die Umsetzung der neuen Anforderungen, indem wir ihnen ausreichend Speicherplatz für die geforderten Video-Aufnahmen auf firmeneigenen Servern in Deutschland anbieten.“

Michael Sittek, Managing Director IDnow, fügt hinzu: „Unser neuer Prozess wurde der BaFin zur Prüfung vorgelegt. Sie hat schriftlich bestätigt, dass alle Prozessschritte der IDnow-Lösung den Anforderungen des Rundschreibens 3/2017 (GW) entsprechen. Unsere Ident-Spezialisten haben wir darauf geschult, den neuen Vorgang so umzusetzen, dass die Identifikation für die Endkunden weiterhin schnell und einfach bleibt.“ (ahu)

www.idnow.de