Kundenkredite als Service-Anlass
02.02.2016
Dass die Bankinstitute nicht freiwillig auf juristische Regelungen zu ihren Lasten reagieren ist absolut verständlich. Versicherungsmakler und Vermittler können ihre Mandanten durch Service schützen.
2016-02-03 (fw/db) Das Bundeskabinett hat entschieden, das so genannte „ewige Widerrufsrecht“ für Darlehensverträge bis zum 21. Juni 2016 zu beenden. Die Regelung bezieht sich auf die meisten Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. meldet in einer Medienmitteilung, jetzt zügig die eigenen Optionen prüfen zu lassen, damit das Widerrufsrecht im Sommer 2016 nicht ungenutzt verfällt.
Die Mehrzahl der abgeschlossenen Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 enthält Verstöße gegen gesetzliche Regeln für Widerrufsbelehrungen. Der Grund: Die Klauseln entsprechen entweder in Inhalt oder Gestaltung nicht den rechtlichen Anforderungen, oder die Widerrufsbelehrung war komplett unterlassen worden. Bisher konnten Kreditnehmer solche Darlehensverträge zeitlich unbegrenzt widerrufen (ewiges Widerrufsrecht).
„Verbraucher kamen nach dem Widerruf in den Genuss der aktuell günstigen Zinskonditionen. Diese unbefristete Widerrufsmöglichkeit entfällt im Juni dieses Jahres. Daher sollten Kreditnehmer jetzt zügig prüfen lassen, ob für eigene Darlehen aus den Jahren 2002-2010 ein Anspruch auf Widerruf besteht und diesen dann geltend machen. Nach dem Stichtag am 21. Juni 2016 entfallen für Immobilienkäufer mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung beträchtliche finanzielle Vorteile: Er kann sich beispielsweise nicht vom Darlehensvertrag lösen oder muss eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung entrichten“, appelliert Helmut-Joachim König von der Kapitalschutzvereinigung mittelständische Wirtschaft e.V. an die Betroffenen.
Die Experten der Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. stellen immer wieder fest, dass es sich lohnt auch Verträge prüfen zu lassen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen wurden.
„Da die Klauseln im Kleingedruckten meist sehr komplex gestaltet sind, empfehlen wir den Darlehensnehmern professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Verstöße aufzuspüren und noch bestehende Rechte geltend zu machen“, so König.
Die Gesetzesänderung zum „ewigen Widerrufsrecht“ soll am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach haben Verbraucher drei Monate Zeit sich zu entscheiden, ob sie von ihrem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. hier im Internet.
finanzwelt-Fazit: Im Service für ihre mittelständische Kunden und vermögende Privatkunden sollten spezialisierte Versicherungsmakler ihre Mandanten auf die ablaufende Frist hinweisen und alte Darlehensverträge prüfen. Ein neuer Serviceanlass sind Hinweise dass Vorfälligkeitsentschädigungen bei Krediten hinfällig sind, wenn der Kreditgeber wegen Nichtzahlung von Kreditraten kündigt. Die Umschuldung zu günstigeren Kreditkonditionen ist nach einem aktuellen BGH-Urteil einfach, Ratenzahlung einstellen und auf eine Kündigung des Kreditgebers gelassen warten.
Dietmar Braun