DSGbKV: Es herrscht Klarheit bei Beiträgen zur bKV
17.10.2013
Gina Sanders - Fotolia.com
Das BMF insistiert, dass ab dem nächsten Jahr der Beitrag des Arbeitgebers für Leistungen zur Zukunftsicherung seiner Arbeitnehmer grundsätzlich als Barlohn zu behandeln sei. Es entfällt somit die Anerkennung als Sachbezug und damit auch die Freigrenze in Höhe von Euro 44,00 und eventuell auch die mögliche Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber für darüber hinaus gehende Beiträge.
(fw/ah) Die Deutsche Servicegesellschaft für betriebliche Krankenversicherung GmbH (DSGbKV GmbH) weist darauf hin, dass die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG eine sinnvolle, eindeutige und nachhaltige steuerliche Regelung von arbeitgeberfinanzierten Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung ist und für kleine Unternehmen durch die Zusatzoption der Nettolohnversteuerung ergänzt wird.
Welche Chancen entstehen aus dieser aktuellen Festlegung der steuerlichen „Richtlinien" für die betriebliche Krankenversicherung?
- eine eindeutige und klare Darstellung der steuerlichen Behandlung im Sinne aller Beteiligten
- keine Diskussion über eine Sachbezugsgrenze in Höhe von Euro 44,00, dadurch eine davon unbeeinflusste sinnvolle und bedarfsgerechte Absicherungs- und Beitragsgestaltung des Unternehmens - das Produkt steht im Vordergrund
- keine Diskussion über bereits vorhandene Sachbezüge und deren notwendige „Streichung" gegen den Willen des Arbeitnehmers.
- keine Überschreitung der Sachbezugsgrenze durch die Addition von vorhandenen Sachbezügen und der bKV Beiträge mit der kostenintensiven Folge, dass der gesamte Sachbezug Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird
- Konzentration auf die Darstellung und den Verkauf der vielfältigen Vorteile der bKV für den Unternehmer und deren Arbeitnehmer wie Mitarbeitermotivation, -bindung, -gewinnung, Lohnerhöhung mit Mehrwert, Senkung der Krankheitstage und dadurch Kostenreduzierung, Gesunderhaltung, Ertragssteigerung, und soziale Kompetenz
- der PKV Verband, die Versicherungsunternehmen und auch mittelständische Unternehmen werden nun verstärkt Lobbyarbeit zugunsten der bKV betreiben, damit die betriebliche Krankenversicherung entsprechend Ihrer Wertigkeit und vielfältigen positiven Einflussfaktoren einen eigenen steuerlichen „Freibetrag" eingeräumt bekommen.
Info bKV:
Die bKV wird bei privaten Krankenversicherungen von den Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Pakete aus zusätzlichen Vorsorgeleistungen und/oder Heilbehandlungen, welche durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht in dieser Höhe erstattet werden. Hierzu zählen unter anderem Prävention, Zahnersatz, Sehhilfen oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Die bKV hat sich aufgrund des hohen Mehrwertes als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung ebenso bewährt wie als vielschichtiges Instrument in der Personalpolitik.