IMD2: wenig Licht, viel Schatten?

23.01.2014

Jörg von Fürstenwerth

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments hat gestern die Pläne zur Reform der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2) verabschiedet. 100 % zufrieden ist man beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch nicht.

(fw/hwt) Positiv ist laut GDV zunächst einmal, dass es kein generelles Provisionsannahmeverbot gibt. Vielmehr wird es den Mitgliedsstaaten frei gestellt, weitreichendere Regelungen diesbezüglich zu treffen. „Die Entscheidung ist sachgerecht und kohärent", urteilt Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Damit wäre ein Nebeneinander von Provisionsvertrieb und Honorarberatung auch in Zukunft sichergestellt."

Weniger glücklich ist man indes über den Vorschlag, die Informationspflichten der Vermittler zu deren Vergütung um ‚quantitative Elemente' zu erweitern – wohl auch, weil diese spezielle Formulierung viele Fragen offen lässt und deshalb für erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen sorgen könnte, glaubt man beim GDV.

Es wird vermutet, dass damit ein Provisionsausweis gemeint sein könnte, den der GDV jedoch strikt ablehnt. Kunden müssten die gesamten Abschlusskosten kennen, um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können. Und die würden schließlich von Lebens- und Krankenversicherern in Deutschland seit 2008 in Euro und Cent ausgewiesen. Außerdem bestünde die Gefahr der Annahme, dass die Qualität der Versicherung allein von der Provisionshöhe abhängig sei.

Eine weitere Sorge des GDV ist die Entscheidung des ECON, die Versicherungsaufsicht EIOPA solle den Umfang der Informationspflichten festlegen. Fürstenwerth appelliert an die Trilog-Parteien bestehend aus Rat, Parlament und Kommission, diese Kernpunkte der IMD-Novellierung selbst zu verankern: „Hier sollte der Gesetzgeber seiner Verantwortung gerecht werden."

Das gestrige Votum muss formell noch vom Parlament verabschiedet werden. Erst dann werden der Europäische Rat und die Europäische Kommission die Verhandlungen aufnehmen. Nach aktuellem Stand wird die IMD2 frühestens 2016 in Kraft treten.

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