Höchstrechnungszins soll 2016 bleiben

28.01.2015

Die Höhe des Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll auf Vorschlag der deutschen Aktuare und Mathematiker der Assekuranz auch 2016 bei 1,25 Prozentpunkten bleiben.

2015-01-29 (fw/db) Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von Solvency II zum 1. Januar 2016 empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) trotz weiter gesunkener Zinsen für europäische Staatsanleihen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für das Jahr 2016 bei 1,25 Prozent zu belassen. Über die letztlich endgültige Höhe des Rechnungszinses entscheidet das Bundesfinanzministerium. Der Höchstrechnungszins wird in der Sprache des Vertriebs oft als Garantiezins bezeichnet. Neben diesem erwirtschaften Versicherer oft noch erhebliche Überschüsse, die sie an ihre Versicherten weitergeben.

„Der Höchstrechnungszins stellt laut Gesetz eine Obergrenze dar“, sagt Rainer Fürhaupter, Vorstandsvorsitzender der DAV. „Jedes Unternehmen wird für seine Produkte unter Solvency II prüfen, ob es diese Obergrenze ausschöpfen kann.“

Den Berechnungsszenarien liegt zunächst die von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte Rendite europäischer mit „AAA“ bewerteter Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit zugrunde, von denen die Durchschnittsrendite der vergangenen zehn Jahre berechnet wird. Unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen werden diese Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert. Zur finalen Ermittlung des Höchstrechnungszinses wird der ermittelte Mittelwert gemäß § 65 (1) des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) mit 0,6 multipliziert.

Dietmar Braun

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