Hochwasser: Tipps zur Schadenregulierung

03.06.2024

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In den letzten Tagen kam es vor allem in Bayern und Baden-Württemberg zu schweren Unwetterschäden durch Dauerregen und Hochwasser. Die Versicherungskammer Bayern hat die wichtigsten Notfallmaßnahmen zusammengestellt. Insbesondere entstandene Gebäudeschäden sind sofort der Versicherung zu melden.

Grundsätzlich empfiehlt die Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren. Wenn möglich, sollten im Schadenfall sofort Notmaßnahmen zur Minderung von Folgeschäden ergriffen werden. Alle wesentlichen Hinweise sind hier zusammengefasst:

Was muss ich bei einer Überschwemmung beachten?

  • Zuallererst heißt es: Gefahren minimieren. Schützen Sie sich selbst!
  • Trennen Sie betroffene elektrische Geräte vom Strom oder nehmen sie die Sicherung raus
  • Liegt der Sicherungskasten in dem Raum, in dem Wasser steht, benachrichtigen Sie den Stromversorger oder rufen Sie die Feuerwehr unter 112 an
  • Prüfen Sie, welche Auswirkungen die Stromunterbrechung hat (z. B. Ware im Kühlschrank)
  • Schalten Sie die elektrischen Geräte erst wieder ein, wenn sie von einem Experten geprüft wurden
  • Sollten gefährliche Stoffe wie Chemikalien oder Heizöl auslaufen, rufen Sie bitte sofort die Feuerwehr unter 112 an
  • Schützen Sie sich vor Verunreinigungen und tragen Sie Schutzkleidung
  • Sorgen Sie für ausreichende Belüftung der betroffenen Räume

Leiten Sie Sofortmaßnahmen ein!

  • Verschließen Sie die Wassereintrittsstellen und sichern sie das Gebäude
  • Schöpfen oder pumpen sie das Wasser (z.B. mit Tauchpumpen) ab
  • Versuchen Sie den Schaden so weit wie möglich zu mindern
  • Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung

Dokumentieren Sie den Schaden!

  • Machen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern, gesamte Über­schwemmung inkl. versichertes Grundstück, alle betroffenen Räume)
  • Erstellen Sie auch Aufnahmen von Stellen, an denen das Wasser eingedrungen ist (z. B. Kellerfenster)

Welche Versicherungen greifen bei Hochwasser?

Für Schäden bei Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser leistet eine Elementarschadenversicherung, wenn sie ergänzend zu einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung abgeschlossen wurde.

Kann jeder eine Elementarschadenversicherung abschließen?

Dies hängt von der Lage Ihres versicherten Grundstücks ab. Über 99 Prozent aller Gebäude im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern lassen sich ohne weitere Prüfung gegen die finanziellen Folgen von Elementar- und Naturgefahren versichern.

Dennoch: Nur rund 52 Prozent aller Gebäude in Deutschland und rund 45 Prozent der Häuser in Bayern sind derzeit mit einer Elementarschaden­Versicherung abgesichert. (mho)