Große Geschäftschance dank BaFin

27.07.2017

Nach dem aktuellen Rundschreiben der BaFin gilt die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen ab sofort nicht mehr als Anlagevermittlung. Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. sieht darin große Geschäftschancen für Versicherungsvermittler und den Einsatz von Robo-Advicorn. Jung, DMS & Cie. kündigt gleichzeitig seinen eigenen Robo-Advisor „easyROBI“ an. 

„Für Vermittler, die weder unter einem Haftungsdach agieren, noch über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung verfügen, bedeutet das BaFin-Rundschreiben eine große Erleichterung und Geschäftschance", erklärt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie. die Änderung der Verwaltungspraxis.

Ideallösung für Versicherungsvermittler

„Über die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen können Vermittler ohne weitere Erlaubnis Kunden bei der Kapitalanlage unterstützen und dürfen dabei auch Vergütungen erzielen. Sie müssen dabei lediglich beachten, die Grenzen der reinen Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen einzuhalten", so Grabmaier weiter.

Zwar darf erlaubnisfrei für einzelne Kunden eine Vermögensverwaltung vorgestellt werden, dabei darf aber nicht über die einzelnen Finanzinstrumente innerhalb der Vermögensverwaltung gesprochen werden. Denn dann könnte die Grenze zur Anlagevermittlung oder -beratung überschritten sein, die weiterhin unverändert erlaubnispflichtig ist.

„Durch Nutzung von Online-Beratungsstrecken, so genannten Robo-Advisorn, können Vermittlungsfehler in der Praxis ausgeschlossen werden", ergänzt Grabmaier.

weiter auf Seite 2