Gesetzliche Neuregelungen im August 2024
30.07.2024
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Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden Euro fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten im August in Kraft.
BAföG-Reform: Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Mit dem Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Insgesamt stehen 20 Milliarden Euro bereit, um etwa 4.000 Schulen in Deutschland zu unterstützen.
Sich nach dem Umzug ummelden, Elterngeld oder eine Eheschließung beantragen: Bürgerinnen und Bürger werden mehr Services der Verwaltung digital nutzen können. Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden. Das Onlinezugangsänderungsgesetz schafft dafür die Voraussetzung.
Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Verfahren beschleunigen und kostengünstiger machen. Im Sinne einer bürgernahen Justiz ist es möglich, Anträge und Erklärungen künftig auch per Bild- und Tonübertragung abzugeben.
Auch die Strafjustiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick. So wird die elektronische Kommunikation erleichtert: Videokonferenzen sind möglich. Ebenso können Anträge oder Erklärungen online eingereicht werden. Neu ist auch die Option, einen Strafantrag digital zu stellen.
Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene: Mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes werden höhere und zügigere Investitionen in die Schiene möglich. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern.
Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. Eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ist ausschlaggebend für weitere Klimaschutzmaßnahmen. Am 9. Juli ist die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Maßnahmen nach diesem Gesetz müssen mit dem Klimaschutz vereinbar sein. Genehmigungsverfahren von Anlagen werden merklich beschleunigt. So können Anlagen für erneuerbare Energien schneller geplant und gebaut werden. Auch längere Genehmigungsfristen sind nicht mehr unbeschränkt möglich.
Änderung des Postgesetzes: Angesichts sinkender Briefmengen werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Den Wettbewerbern der Deutschen Post wird ein besserer Marktzugang in der Paketbranche ermöglicht. Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden. (fw)