GDV macht Vorschläge zur bAV-Reform
08.06.2015
Über die Nahles-Rente wurde schon viel diskutiert. Jetzt melden sich die Versicherer zu Wort und lehnen einen neuen Durchführungsweg ab. Die bAV müsse nur einfacher werden, meint der GDV.
2015-06-09 (fw/db) Die Mehrheit der Deutschen erwartet, dass sie sich im Alter einschränken muss. Trotzdem ist die Bereitschaft, für das Alter vorzusorgen, unverändert niedrig. Nur 26 Prozent der Bundesbürger sind bereit, „einiges“ für ihre Altersvorsorge auszugeben. 2001 waren es noch 45 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Allensbach-Umfrage für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Trotz eines Rekordhochs bei der Beschäftigung stagniert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), und gibt es nur noch geringe Zuwachsraten bei der Riester-Rente. Um die bestehende Vorsorgeblockade zu lösen, plädieren die deutschen Versicherer für eine Vereinfachung der bAV und eine Weiterentwicklung der privaten Vorsorge.
Die bAV muss einfacher werden
„Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland ist heute schon zu komplex. Das ist ein wesentlicher Grund, warum ihre Verbreitung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen stockt“, sagt Frank-Henning Florian, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses des GDV und Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG. In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagenen Tariffonds („Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“) sieht er deshalb nicht das Potential, um die Verbreitung der bAV anzustoßen.
„Ein solcher sechster Durchführungsweg würde die betriebliche Altersversorgung noch komplexer machen, bestehende Versorgungswerke beschädigen und viele kleine und mittlere Unternehmen gar nicht erst erreichen. Was wir brauchen, sind einfachere Regeln und Verfahren für die Betriebe und attraktivere Bedingungen für die Beschäftigten“, sagte Experte Florian.
Die Einführung eines freiwilligen Opting-Out würde einen echten Impuls für mehr bAV geben. Beim Opting-Out würde im Arbeitsvertrag nur eine automatische Gehaltsumwandlung zum Betriebsrentenaufbau verankert werden. Arbeitnehmer müssten sich dann aktiv gegen eine bAV als Gehaltsumwandlung entscheiden. In anderen Ländern, etwa den USA oder Großbritannien, konnten die Beteiligungsquoten in der bAV dadurch spürbar erhöht werden.
Für Arbeitgeber sollte außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, ihre bAV möglichst nur über einen Durchführungsweg anbieten zu können. Es wäre für sie eine erhebliche Entlastung, wenn sie nicht mehrere Durchführungswege mit unterschiedlicher sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Behandlung und jeweils eigenen Schnittstellen zu Anbietern verwalten müssen. Dazu müsste der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Dotierungsrahmen pro Durchführungsweg erweitert werden.
Die Attraktivität und Bekanntheit der bAV erhöhen
Um die bAV für Beschäftigte attraktiver zu machen, sollte die Belastung der bAV-Leistungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gesenkt werden. Aktuell müssen auf die Betriebsrenten dauerhaft Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Angesetzt wird dabei der volle Beitragssatz. Das bedeutet für Betriebsrentner eine Leistungskürzung von rund 20 Prozent.
Die heutige steuerliche Förderung in der bAV geht zudem an Arbeitnehmern mit geringen Einkommen oft vorbei. Ein einfaches Zuschussmodell für die betriebliche Altersversorgung würde diese Einkommensgruppe gezielter erreichen. Denkbar wäre zum Beispiel auch ein pauschaler steuerlicher Zuschuss an den Arbeitgeber, um den Aufbau einer bAV für Geringverdiener besonders zu fördern.
Abbau der kalten Progression bei Riester
Mit betrieblicher Altersversorgung können nicht alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Gerade für Menschen mit häufig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen ist die Riester-Rente die bessere Alternative. Für Geringverdiener ist sie aufgrund der Zulagenförderung ohnehin die erste Wahl.
Allerdings ist die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenanteil der Sparer bei der Riester-Rente seit 2002 um fast 25 Prozent gesunken.
„Wir brauchen dringend einen Abbau der kalten Progression bei Riester. Millionen Riester-Sparer würden davon profitieren, wenn ihre Riester-Rente wieder in dem prozentualen Umfang gefördert würde wie bei ihrer Einführung vor dreizehn Jahren“, warnt Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV.
Dietmar Braun