Gar nicht schlecht

26.10.2020

Foto: © LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht, gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung gemeinhin als Königin. Allerdings ist sie eine mit Starallüren. Sie gibt sich längst nicht mit jedem ab, ist keineswegs für einen Pappenstiel zu haben – und zeigt sich mitunter zickig, wenn man etwas von ihr erwartet. Ob Letzteres nur eine Mär ist, hat eine Studie untersucht.

Das Rating-Unternehmen Franke und Bornberg hat im ver-gangenen Jahr eine neue BU-Leistungspraxisstudie präsentiert, die das Ergebnis 15-jähriger Analysearbeit ist und alten Vorurteilen nachgeht. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung muss sich seit jeher des Vorwurfs erwehren, im Ernstfall würden die Kunden über den Tisch gezogen – kurz gesagt: es gebe kein Geld. Dabei zählt da Produkt unbestritten zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Und dennoch vermuten böse Stimmen immer wieder Schlimmes dahinter. Denn Versicherern wird häufig unterstellt, ihre Kunden systematisch zu übervorteilen. Mittel der Wahl seien (Gefälligkeits-) Gutachten, vorsätzlich verzögerte Bearbeitung und Zermürben durch ständiges Anfordern weiterer Informationen. Auch die Diskussion über vermeintliche Instrumentalisierungen „unbestimmter Rechtsbegriffe“ zur Leistungsverweigerung wird immer wieder aufs Neue entfacht. Diesen pauschalen Vorwürfen ist Franke und Bornberg auf den Grund gegangen. Und setzt dafür auf selbst erhobene Fakten. Der Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf der Basis des BU-Unternehmens- bzw. Leistungspraxisratings liegen Daten von sechs großen Anbietern zugrunde. Fast alle Gesellschaften waren schon seit dem Erstrating dabei. Mit rund 32.800 (2016: 24.600) Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab. Von systematischer Leistungsverweigerung könne zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete hier mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zugunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“ Bei mehr als 14.000 Regulierungen könne die Studie allerdings nicht jeden einzelnen Fall analysieren.

Immer wieder die Gesundheitsfragen

Von den Anerkennungen im Jahr 2017 erfolgten 92,7 % (Vorjahr 86,5 %) bedingungsgemäß, 5,3 % (Vorjahr 10,9 %) auf Basis einer individuellen Vereinbarung und 2,0 % (Vorjahr 2,6 %) vor Gericht. Die meisten Ablehnungen gingen darauf zurück, dass Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren (BU-Grad von mindestens 50 %) oder Anzeigepflichten verletzt wurden. Dabei handelte es sich meist um falsche oder fehlende Angaben zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Für einen Zusammenhang von Rentenhöhe und Ablehnungsquote konnten die Analysten von Franke und Bornberg keine Anhaltspunkte finden. Die BU-Leistungsstudie beleuchtet erstmals die Aspekte Alter und Krankheitsbilder von Anspruchstellern. Grundlage bilden die per Stichproben überprüften Angaben der beteiligten Versicherer zu insgesamt 14.555 Regulierungen im Jahr 2017. Bei der Analyse zeigte sich: Die mit Abstand meisten Anträge auf BU-Leistungen stellten Versicherte in der Altersgruppe von 47 bis 55 Jahren. Danach sinkt die Zahl der Anträge, ebenso wie der prozentuale Anteil der Ablehnungen. Aber Berufsunfähigkeit trifft keineswegs nur ältere Erwerbstätige. Immerhin 10,58 % der Antrag-steller waren jünger als 30 Jahre.

weiter auf Seite 2