Für eine bessere Beratung

10.11.2014

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet heute in Berlin ein Symposium zur Beratungsdokumentation, auf dem „Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten der Beratungsdokumentation bei Geldanlage und Versicherungen" erörtert werden.

(fw/hwt) BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt dort in seinem Vortrag die Überprüfung der derzeitigen Beratungs- und Dokumentationspraxis im Versicherungsbereich. „Diese ist in der Versicherungsvermittlung bereits ausreichend reguliert und hat sich bewährt", stellt er fest. „Denn unser ehrbarer Berufsstand hat ein ureigenstes Interesse an einer gesetzeskonformen Beratung und Dokumentation, wie sie seit Mai 2007 für alle Versicherungsvermittler vorgeschrieben sind. Jährlich sinkende Zahlen von Kundenbeschwerden gegen Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen sprechen hier eine eindeutige Sprache", betont er. Außerdem informiert er, dass alle BVK-Mitglieder auf den Verhaltenskodex und die Compliance-Regeln ihres Verbandes verpflichtet sind, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße und sorgfältige Dokumentation der qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler. Schon allein der „Basic Code of Conduct" für Versicherungsvermittler, die nicht BVK-Mitglieder sind, stelle eine Leitlinie für eine am modernen Verbraucherschutz ausgerichtete Versicherungsvermittlung dar. Die derzeitigen kundengerechten und individuellen Lösungen bedürfen daher keiner weiteren Standardisierung. Die Professionalisierung des Berufsstands werde darüber hinaus durch die branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten" forciert. Damit würden Kompetenz zur Kundenberatung und Fachwissen langfristig gestärkt.

Heinz erinnert daran, dass die Versicherungsvermittlung eine gute Vertrauensbasis habe und weder Auslöser noch Mitwirkender der Finanzmarktkrise war: „Es besteht ein fundamentaler Unterschied zwischen unserem Berufsstand, der auf eine solide Absicherung von Lebensrisiken unserer Kunden abzielt, und dem Verkauf von hochkomplexen Spekulationspapieren wie beispielsweise Lehman-Zertifikaten in Banken, bei denen viele Verbraucher geschädigt wurden." Eine weitere Verschärfung der Überwachung beispielsweise unter dem Dach der BaFin lehnt er ab. Allerdings sieht der BVK staatlichen Regulierungsbedarf bei Internet- und Vergleichsportalen: „Diese müssten die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenso erfüllen wie unser für die Absicherung von Millionen von Menschen so wichtiger Berufsstand", sagt der BVK-Präsident. Weitere Teilnehmer des BMJV-Symposiums sind das Institut für Transparenz (ITA), die BaFin, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der GDV und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

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