Flaggschiff überarbeitet
01.04.2020
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Mehr Möglichkeiten für junge Menschen
Mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung sollte idealerweise bereits vor dem Start in das Berufsleben begonnen werden, schließlich ist man dann erstens noch bei deutlich besserer Gesundheit und hat zweitens nicht das Problem, dass man aufgrund des gewählten Berufs einen hohen Risikozuschlag zahlen muss. Um junge Menschen noch besser beim Thema Arbeitskraftabsicherung erreichen zu können, bietet Swiss Life z.B. für Gymnasiasten und ca. 200 weitere Berufsbilder attraktive Beiträge. Zudem wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro monatliche BU-Rente versichern, ausgewählt Master-Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. „Mit dieser Optimierung haben Jugendliche die Chance, bereits sehr früh zu günstigen Beiträgen eine sehr respektable Absicherungshöhe zu wählen. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für die BU, sondern auch für den kompletten Swiss Life Vitalschutz und die MetallRente.EMI“, betont Stefan Holzer.
BUprotect wird erweitert
Bereits seit 2014 bietet Swiss Life mit BUprotect in allen SBU-Tarifen eine Lösung zur Überbrückung besonderer Lebensphasen an. So kann mittels BUprotect bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit der BU-Schutz zu 70 % aufrechterhalten werden, und das für einen pauschalen Monatsbeitrag von fünf Euro. Ab sofort umfasst der Ereigniskatalog von BUprotect auch die Lebensphasen Kurzarbeit und Sabbatical. „Das Besondere an dieser Verbesserung ist, dass sie nicht nur für neue Kunden, sondern auch für bestehende Verträge seit 2014 gilt“, so Holzer.
Neu: Akuthilfe
Bei der kompletten BU-Tarifwelt von Swiss Life gibt es ab sofort auch eine sogenannte Akuthilfe, die unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Sprachverlust leistet. Der Kunde erhält bei einer Dauer von zwölf Monaten eine versicherte Akuthilfe-Rente. Wenn mehrere der 6 Krankheiten zeitlich versetzt auftreten, kann der Zeitraum noch verlängert werden. Es ist zudem möglich, die Akuthilfe mehrmals bei ein und derselben Krankheit zu beziehen. „Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil unserer Bedingungen. Das bedeutet, sie muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden, sondern ist ohne Mehrbeitrag mitversichert“, betont Holzer. „Damit setzen wir Marktstandards und freuen uns, Geschäftspartnern und Kunden damit unbürokratisch und schnell zu helfen.“
Welche weiteren Neuerungen es bei den BU-Tarifen von Swiss Life gibt, lesen Sie auf Seite 3