EU-Recht stärkt die deutsche Assekuranz

05.02.2015

Europäische Normen und Regelungen werden jetzt auch in Deutschland in nationalem Recht umgesetzt. Die deutsche Assekuranz wird unabhängiger vom Finanzmarkt und noch sicherer.

2015-02-06 (fw/db) Der deutsche Bundestag hat als Parlament das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) verabschiedet. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie Solvency II um, die eine höhere Ausstattung der Assekuranz-Branche mit Eigenkapital bei den Versicherungsunternehmen und ein verbessertes Risikomanagement vorsieht.

„Bei der Überführung von Solvency II in deutsches Recht liegt der Gesetzgeber im engen Zeitplan. Wir begrüßen insbesondere die sachgerechte Umsetzung der in der europäischen Richtlinie verankerten Übergangsmaßnahmen zur Bewertung langfristiger Zinsgarantien. An anderer Stelle hätten wir uns jedoch etwas mehr gewünscht: Die Übertragung des Proportionalitätsprinzips zur Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen ist unserer Meinung nach nicht zufriedenstellend gelungen. Generell hätte die grundlegende Reform des Aufsichtsrechts stärker als Chance verstanden werden sollen, für offene Fragen Rechtssicherheit zu schaffen. Dies betrifft die im VAG-Entwurf fehlenden Regelungen zur Übertragung personenbezogener Daten bei einer Ausgliederung von Teilen der Unternehmen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft(GDV).

Der Bundesrat muss noch zustimmen

Nach dem Bundestag muss noch die Länderkammer Bundesrat der VAG-Novelle zustimmen. Danach sollen die neuen Aufsichtsregeln ab 1.1.2016 in Kraft treten.

Die VAG-Novelle überführt die europäische Solvency-II-Richtlinie rund 14 Jahre nach Beginn des Regulierungsprojektes in das deutsche Recht und leitet damit einen Paradigmenwechsel in der Versicherungsbranche ein.

Die neuen Regeln bringen signifikante Änderungen nicht nur für Versicherer und Aufsichtsbehörden, sondern haben auch Auswirkungen auf die Versicherten.

Das neue Aufsichtsrecht hat drei Säulen

Die erste Säule von Solvency II verlangt im Kern von den Versicherungsunternehmen eine risiko- und marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen.

Die Anforderungen an die Kapitalanlage und die Eigenmittel der Versicherer orientieren sich künftig an den eingegangen Risiken. Damit sind beispielsweise Lebensversicherer bei der Kapitalanlage am Aktienmarkt nicht mehr wie im heutigen System an starre Obergrenzen gebunden.

Die zweite Säule von Solvency II stellt weitgehende Anforderungen an die Geschäftsorganisation der Versicherungsunternehmen. Diese reichen von der Einrichtung sogenannter Schlüsselfunktionen über die Anforderungen an die Qualifikation bestimmter Personengruppen bis hin zu speziellen Vorschriften für Ausgliederungen von Funktionen und Tätigkeiten. Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen über wirksame Prozesse und Strukturen verfügen, um ein solides und vorausschauendes Management zu gewährleisten.

Die dritte Säule von Solvency II betrifft die Berichtspflichten der Unternehmen. Diese werden in der dritten Säule von Solvency II erheblich erweitert. Die Versicherer müssen zahlreiche quantitative Kennzahlen an die Aufsicht zu übermitteln. Zusätzlich müssen die Versicherungsunternehmen in regelmäßigen Abständen über ihre Geschäftsorganisation und viele weitere Aspekte berichten. Neu sind auch die erweiterten Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit.

Dietmar Braun