Eltern-Police schützt junge Erwachsene

24.09.2015

Wie ist die Mitversicherung von jungen Menschen in der Eltern-Police geregelt, wenn sie Ausbildung, Studium, Auslandssemester oder den freiwilligen Dienst starten? Ein Versicherer erklärt die Praxis.

2015-09-25 (fw/db) Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?

Der Versicherer HUK Coburg informiert, dass volljährige, unverheiratete Kinder zunächst in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert sind.

An der Mitversicherung in der Police der Eltern ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Sparte Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen.

Zu beachten gilt eine Grenze für eigenes Einkommen der Studierenden. Die Mitversicherten dürfen in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Allerdings spielen das Bafög, ein Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, keine Rolle.

Auch die typische Studentenwohnung ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Auslandssemester sind versichert

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme. Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit Hausratversicherung reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeer-Anrainerstaaten aufhalten. Liegt der Studienort in anderen Staaten, ist vor Antritt des Auslandssemesters eine Rückfrage mit dem Versicherer empfehlenswert.

Dietmar Braun