EAFP – Workshop: Prüfpflicht für § 34f Vermittler

28.11.2013

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Ab dem kommenden Jahr sind alle nach § 34 f GewO registrierten Finanzberater und Finanzvermittler verpflichtet, einen gem. § 24 FinVermV zugelassenen Prüfer mit der jährlichen Prüfung zu beauftragen. Der EAFP Workshop vermittelt das nötige Rüstzeug und gibt Hinweise zur Vorbereitung der erforderlichen Informationen für die Durchführung der Prüfung.

(fw/ah) Der Prüfbericht muss dann innerhalb des Jahres 2014 der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt, IHK, o. a.) vorgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und das Prüfungsverfahren sind an die einschlägigen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und korrespondierende Verordnungen angelehnt.

Die besprochenen Themen beinhalten die Darstellung der Prüfungsanforderungen für Anlageberatung (34f GewO) und die letztliche Prüferauswahl.

Die EAFP-Workshops finden zu Beginn des Jahres 2014 an sechs bundesweiten Standorten statt.

14.01.2014    Berlin                   22.01.2014     Bremen
15.01.2014Leipzig04.02.2014Frankfurt
21.01.2014Köln06.02.2014München

Tipp:

Bei Anmeldung bis zum 16.12.2013 wird ein Frühbucherrabatt in Höhe von 20 % auf den Seminarpreis gewährt.

Das detaillierte Programm und Anmeldeformular finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.eafp.com/fileadmin/user_upload/pdf/Diverse/Programm-Roadshow_EAFP-Finanzwelt.pdf

finanzwelt ist Medienpartner dieser Veranstaltungsreihe.

www.eafp.com