3 Jahre Ba(h)r-Förderung für private Absicherung des Pflege-Risikos

25.06.2015

Vor drei Jahren hat der Gesetzgeber die Bahr-Pflegerente verabschiedet. Die SDK erinnert an die Einführung und appelliert diese Förderung zum Einstieg in die private Pflegevorsorge zu nutzen.

2015-06-26 (fw/db) Die Süddeutsche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit aus Fellbach warnt in einer Medienmitteilung davor, dass die gesetzliche Pflegeversicherung allein auf keinen Fall vor den finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit schützen könne.

Das am 29. Juni 2012 im deutschen Bundestag beschlossene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sollte auch die private Vorsorge fördern. Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss von 60 Euro jährlich, wenn der Versicherte einen Eigenanteil von 120 Euro in eine private Pflegevorsorge investiert. Der nach dem damaligen Gesundheitsminister auch „Pflege-Bahr“ genannte staatliche Zuschuss für eine Pflege-Zusatzversicherung bietet vor allem jungen Versicherten die Chance auf eine vollwertige Absicherung.

„Die Entscheidung der Bundesregierung vor drei Jahren, eine zusätzliche staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung einzuführen, war ein wichtiger historischer Schritt, die private Absicherung des Pflegefallrisikos zu fördern“, sagt Dr. Ralf Kantak, Vorstandsvorsitzender der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK)

Pflegerisiko ist bekannt – vorgesorgt wird aber zu wenig

Grund zur Sorge sei aber die Entwicklung, dass zwar das Bewusstsein für eine zusätzliche private Absicherung des Pflegefallrisikos in der Bevölkerung deutlich gestiegen sei, die Finanzierungslücken in der staatlichen Pflegeversicherung aber immer größer werden.

In der Praxis müssten für eine gute Heim-Versorgung in Pflegestufe III – trotz der Pflegeversicherung - im Durchschnitt mehr als 1.800 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Das sind 22.000 Euro pro Jahr. Die Kosten für eine vollstationäre Versorgung in Pflegestufe III betragen bereits heute im bundesdeutschen Durchschnitt 3.437 Euro im Monat. Jeder zehnte Pflegebedürftige ist pflegebedürftig nach Pflegestufe III. Rund die Hälfte davon wird in Pflegeheimen versorgt.

Darüber hinaus sei zu beachten, dass sich die Pflegekosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch entwickelten. Am deutlichsten stiegen die Kosten einer Heimversorgung in Bayern in der Pflegestufe II von 2.935 Euro in 2013 auf monatlich 3.165 Euro im letzten Jahr.

Bei Befragungen gab über ein Drittel der Deutschen an, das sie schon einen Pflegefall im eigenen Umfeld erlebt haben oder diese erwarteten.

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist an ihre Finanzierungsgrenzen gestoßen, zumal die Beitragssätze immer stärker ansteigen würden und damit gerade jüngere Jahrgänge zusätzlich belasteten. Das Wissenschaftliche Institut des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV) habe bis zum Jahr 2060 ein Anwachsen auf 5,5 Prozent prognostiziert. Heute beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent. Auch der in diesem Jahr eingeführte Pflegevorsorgefonds reiche bei weitem nicht aus, um die Probleme zu lösen.

Nur über den Weg eigener Vorsorge kann die Abhängigkeit von sozialstaatlichen Transfer-Leistungen, wie der Sozialhilfe oder Grundsicherung, sichergestellt werden. Nur so kann vermieden werden, dass die Kinder zur Finanzierung herangezogen werden.

„Wir haben als Branche und damit auch als SDK mit unseren vielfältigen, individuellen Angeboten für die Absicherung des Pflegefalls schon vor vielen Jahren sozialpolitische Verantwortung übernommen“, sagt Kantak.

Im Bereich der Pflege-Zusatzversicherungen hat die SDK heute 125.000 Versicherte. Die Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent gestiegen. Der Ergänzungstarif („PFLEGE privat“) enthält Zusatzleistungen wie Beitragsbefreiung im Pflegefall, Assistance-Leistungen und lebenslange Dynamisierung.

„Eine Pflegezusatzversicherung ist ein Muss für jeden, der dem Alter beruhigt entgegengehen oder seinen Kindern nicht zur Last fallen möchte“, sagt Experte und SDK-Vorstandschef Dr. Kantak.

finanzwelt-Fazit: Wenn der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ in das Gegenteil „Kinder haften für ihre Eltern“ umschlägt, dann wird das vor allem bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit sehr teuer. Eine eventuell vorhandene Immobilie („Oma’s Häuschen") reicht bei Verkauf oder Verwertung nicht aus um die Pflegekosten zu finanzieren. Die liegen heute schon bei 3.000 bis 5.000 pro Monat und pro Person.

Dietmar Braun