Die Vorteile sind nach wie vor enorm
24.11.2013
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Wer seinen Kunden 2013 Steuern ersparen will, sollte sie jetzt auf den Annahmeschluss hinweisen. Vielfach können bis zum Jahreswechsel noch wichtige Weichen für die Altersvorsorge gestellt werden.
Das goldene Zeitalter des Steuersparens mit Lebensversicherungen ist lange vorbei. Über 5 plus 7-Modelle und die Brutto-für-Netto-Regel bei den Erträgen hat sich der Mantel der Geschichte gelegt. Die Versicherer selbst nehmen das Wort Steuervorteil nur noch höchst ungern in den Mund. Umso größer sollte da der Anreiz für den Vertrieb sein, den Kunden die Wahrheit zu sagen:
Mit der richtigen Strategie geht noch jede Menge
Beispielsweise mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen. Bei Kapitalauszahlungen zum Vertragsende erfolgt eine hälftige Besteuerung. Weil diese aber im Idealfall mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente zusammenfällt, kommt der dann bereits niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung. Liegt dieser etwa bei 25 %, geht also auch nur höchstens ein Viertel der Differenz aus insgesamt gezahlten Beiträgen und dem aus der Police abfließenden Geld an den Fiskus. Theoretisch, denn zuvor dürfen noch Freibeträge abgezogen werden. Mitunter bedeutet das für Leistungen bei Endfälligkeit von 30.000 Euro, dass sie abgabenfrei kassiert werden können. Wer das Geld verrenten lässt, zahlt ebenfalls nur ganz geringe Steuern für die darin enthaltenen Kapitalerträge. Oder bestenfalls auch gar keine.
Beispielsweisemit Riester-Verträgen. Wer noch vor der Silvesternacht einen Vertrag mit seinem Kunden unter Dach und Fach bringt, sichert ihm noch für 2013 die entsprechenden Steuervorteile. Die Versicherungsbeiträge können in der Einkommensteuererklärung im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Vom Staat als Förderung gezahlte Beträge werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. „Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz", so der GDV.
Beispielsweisemit der Basisvorsorge. Hier profitieren vorrangig Freiberufler und Selbstständige – und sie können dem Finanzamt auch mit bereits vorhandenen Rürup-Verträgen noch bis zum Jahreswechsel eine lange Nase machen. Bekanntlich dürfen Singles bei Basis-Renten jährlich bis zu 20.000 Euro steuerfrei in eine Police stecken, Ehepaare das Doppelte. Diese Endstufe der Förderung wird erst 2025 erreicht werden, bis dahin baut sich der Betrag sukzessive auf. In diesem Jahr liegt die Grenze bei 76 %. Die maximal und ab dem ersten Euro steuerfreie Beitragssumme darf also 15.200 bzw. 30.400 Euro betragen. Das Beste daran: Es sind auch Zuzahlungen erlaubt. Hatte ein Ehepaar also übers Jahr hinweg 500 Euro im Monat eingezahlt, darf es bis Ende Dezember noch mal auf einen Schlag 24.400 Euro hinzuschießen – steuerfrei.
Beispielsweise brav. Gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, können bei allen ab 2005 abgeschlossenen Verträgen 4 % vom Bruttolohn steuerfrei in eine spätere Betriebsrente investiert werden. Die Höchstgrenze liegt in diesem Jahr bei 2.784 Euro. Wer diesen Betrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann ihn bis zum 31.12. mit einer Zuzahlung auffüllen.
Beispielsweise Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Sobald die ersten zertifizierten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit lebenslanger Leistungsdauer auf den Markt kommen, werden vorrangig Kunden mit einem höheren Einkommen davon profitieren können. Die Beiträge werden zwar deutlich höher liegen als bei herkömmlichen Angeboten mit End alter 67 – dafür können sie aber wie Basis-Renten steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb „können die Angebote für Versicherte mit einem hohen Steuersatz eine interessante Option zur Risikoabsicherung darstellen", erklärt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar bei MLP.
(Dr. Hermann Schmidt-Dieburg)