Die schwarzen Schilder kommen
23.02.2014
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Der Frühling naht mit Riesenschritten und mit ihm der alljährliche Schilderwechsel. Vom 1. März an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren.
(fw/hwt) Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit und bieten keinen Versicherungsschutz mehr. Die neuen Mofakennzeichen gibt es direkt bei den Kraftfahrtversicherern. Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist laut GDV hoch: Knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2012 rund 27.000 Haftpflichtschäden. Mit 15 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge verursachen Mofas und Mopeds fast doppelt so viele Unfälle wie „richtige" Motorräder. Die Versicherer zahlten hierfür rund 68 Millionen Euro an Geschädigte. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas weiter zurückgegangen. Im Jahr zuvor waren es noch etwa 29.000 Haftpflichtschäden.
Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 23,1 % zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen. 4.246 Mofas und Mopeds wurden 2012 gestohlen – fast 16 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,3 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.
Für diese Fahrzeuge gilt das schwarze Kennzeichen:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.