Datenschutzmuster für Vermittler

07.07.2020

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Fünf Buchstaben sorgten bei Vermittlern vor zwei Jahren für so manche Sorgenfalte auf der Stirn: DSGVO. Um Vermittler bei diesem Thema Erleichterung zu verschaffen, wurde auf Initiative des AfW eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung erarbeitet.

Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ist an eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzinformationen und eine Einwilligung. Mit den Datenschutzinformationen werden die Informationspflichten gegenüber den Kunden dahingehend erfüllt, wie mit deren Daten umgegangen wird. Auf Initiativ des AfW wurde gemeinsam mit der beim Verband angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ mit fachlicher Unterstützung weiterer Partner der Branchen –auch von Versicherern wie bspw. der Allianz – eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung erarbeitet. Ziel dieser Initiative zu einem Branchenstandard ist es, den MaklerInnen und den Unternehmen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu bieten und einen Marktstandard zu setzen. Diese Vorlage ist nun hier kostenfrei abrufbar.

„Ein solch komplexes Thema wie der Datenschutz bedarf einer Gemeinschaft zur Lösung. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, auf so breiter Basis dieses Ergebnis für die Branche zu erzielen!“ kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

„Für uns als Arbeitskreis Beratungsprozesse hat die Unterstützung von Maklern mit praxistauglichen Arbeitsmaterialien oberste Priorität. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben, beim komplexen Thema Datenschutz einen Branchenstandard zu initiieren. Im nächsten Schritt sollte eine modulare Lösung entstehen, mit der Makler den Umfang der EWE je nach Beratungssituation und Branche einschränken können. Unsere Praktiker arbeiten gern daran mit“, so Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse, dessen Mitglieder bei der Erstellung der EWE mitgearbeitet haben.

„Wir unterstützen diese Brancheninitiative. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Verständlichkeit für unsere Kunden und die ungebundenen Vermittler. Aus einer einheitlichen Erklärung kann ein Versicherer zudem deutliche Prozessvereinfachung ableiten. Anstelle individueller und damit fehleranfälliger Formulierungen kann der ungebundene Vermittler nun auf ein einheitliches Wording unter Berücksichtigung der Musterformulierungen des GDV zurückgreifen“, erklärt Guido Wehmeyer, Syndikusanwalt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Zusätzlich zum Branchenstandard Einwilligungserklärung wird den MaklerInnen auch ein Muster einer Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt. Dieses Muster ist hier kostenfrei abrufbar. Mit der Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. bestimmte Kategorien von Daten – wie Gesundheitsdaten –, die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt. Diese Datenschutzinformationen sind allen Personen auszuhändigen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind, also insbesondere Versicherungsnehmer, aber z.B. auch versicherte Personen und ggf. abweichende Beitragszahler. Da jeder Maklerbetrieb anders organisiert ist, ist es nicht möglich ein verbindliches Muster zu schaffen, das die tatsächlichen Gegebenheiten eines jeden Maklerbetriebs genau abbildet. Daher liegt es vor allem hier an den Anwendern, die Orientierungshilfe mit den Gegebenheiten in ihrem Maklerbetrieb abzugleichen.

Die erarbeiteten Dokumente werden von allen Beteiligten gemeinsam fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik ist für die beabsichtigte Weiterentwicklung jederzeit willkommen. (ahu)