Das erste Sozialpartnermodell startet
27.10.2022
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Die Sozialpartner, bestehend aus der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Industriegewerkschaft IGBCE, dem Energieunternehmen Uniper SE und dem Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. (AVEW) und der Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e.V. (AGV Bayern) haben sich auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geeinigt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde eine neue Zusageart, die reine Beitragszusage, auch als Sozialpartnermodell bezeichnet, eingeführt. Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage sollen die bAV in Deutschland wieder attraktiver machen und zu einer stärkeren Verbreitung beitragen. Die guten Erfahrungen, die in anderen Ländern mit vergleichbaren Systemen seit Jahrzehnten bereits gemacht wurden, sind nun auch in Deutschland möglich. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an einen externen Versorgungsträger bspw. einen Pensionsfonds. Der Arbeitgeber darf nicht für eine Leistung in bestimmter Höhe einstehen. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden am Kapitalanlageerfolg und damit eine höhere Versorgung in der Rente wird durch den Verzicht auf Garantien möglich. Die eingezahlten Beiträge werden durch den Pensionsfonds in ein breit diversifiziertes Portfolio investiert und somit die Chance auf höhere Renditen erreicht. Die Sozialpartner, die maßgeblich an der Durchführung und Steuerung beteiligt sind, stellen unter anderem sicher, dass bei der Kapitalanlage ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Mit der reinen Beitragszusage der Gewerkschaften ver.di und IGBCE sowie dem Uniper Konzern und den Arbeitgebervereinigungen kommt das erste Sozialpartnermodell in Deutschland an den Start. Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Bereits seit sechs Jahren besteht eine bewährte und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen dem Bankhaus Metzler und dem Uniper Konzern. Die Unbedenklichkeit des Pensionsplans Metzler rBZ 1 wurde von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, im September 2022 antragsgemäß festgestellt. Bereits Ende Mai 2022 verständigten sich die beteiligten Sozialpartner auf die Inhalte des Tarifvertrags „reine Beitragszusage“ (rBZ) und legten damit die tarifvertragliche Grundlage. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag (2 % des Bruttojahresentgelts), einem Matchingbeitrag (1/3 des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt 7 % der geleisteten Beiträge. Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Wandeln die Mitarbeitenden zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. (hdm)