Darf das Auto als Unfallzeuge "aussagen"?

19.09.2019

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Unterschied ob Unfall mit reinem Sach- oder auch mit Personenschaden

Bei der Unfallaufklärung muss auch das Interesse der Betroffenen am Schutz ihrer persönlichen Daten berücksichtigt werden. So möchte nicht jeder akzeptieren, dass sein Fahrzeug im Schadensfall vor Gericht gegen ihn „aussagt“. Die Allianz ist der Ansicht, dass Unfalle mit Verletzen oder Straftragen anders bewertet werden müssen als Sachschäden. „Wenn ein Mensch verletzt oder getötet wurde, sollten alle im Fahrzeug nutzbaren Daten zur Aufklärung der Schuldfrage herangezogen werden können. Bei einem reinen Sachschaden sollte sich kein Beteiligter durch seine Daten aus dem Fahrzeug selbst belasten müssen“, meint Joachim Müller.

Die wichtigsten Positionen der Allianz zur digitalen Unfallaufklärung:

- Die Allianz fordert mehr Transparenz zu den im Fahrzeug gespeicherten Fahrzeugdaten bei einem Verkehrsunfall. Die Fahrzeughalter müssen sich einfach und unkompliziert über die Daten informieren können, die in ihrem Auto gesichert werden.

- Die Standards, die derzeit von der EU für künftige Unfalldatenspeicher und Fahrmodusspeicher entwickelt werden, müssen geeignet sein, Verkehrsunfälle mit modernen Fahrzeugen aufzuklären. Dafür reicht ein kurzes zeitliches Fenster von einigen Sekunden vor und nach dem Unfall aus.

- Insbesondere müssen Eingriffe von Fahrerassistenzsystemen abgespeichert werden, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Unfallereignis stehen. Dies ist erforderlich, weil Fahrerassistenzsysteme zunehmend Einfluss auf den Hergang von Unfällen nehmen.

- Bei Sachschäden soll es der Entscheidung des Betroffenen obliegen, ob die Daten seines Fahrzeugs zur Unfallaufklärung genutzt werden. Sind Menschen verletzt oder getötet worden, oder handelt es sich um eine Straftat, überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Schuldfrage. Die Daten können in diesem Fall auch gegen den Willen des Betroffenen verwendet werden.

-  Die Allianz empfiehlt einen unabhängigen Treuhänder, dem künftig die zur Unfallaufklärung erforderlichen Daten bei hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen übertragen werden. Es soll kein Interessenträger einen ausschließlichen Zugang zu diesen Daten haben – weder einer der Unfallbeteiligten noch der Fahrzeughersteller oder Versicherer. (ahu)