Darauf sollten Vermittler bei der Beratung mit Zoom achten

18.06.2021

Jan Helmut Hönle, Gründer und Geschäftsführer der HÖNLE.training GmbH / Foto: © Alexey Testov

Während der Corona-Beschränkungen hat sich Zoom als Videokonferenz-Tool im Homeoffice bei vielen Kunden etabliert. Auch in der Versicherungsbranche kam die Software an: Zahlreiche Berater sind Ihre ersten Schritte in der Online-Beratung mit Zoom gegangen. Ohne Frage eignet sich Zoom gut dafür, denn: Die Kernfunktionen sind kostenlos, und viele Kunden haben es bereits auf Ihrem Computer installiert. Zudem ist die Handhabung unkompliziert. Dennoch sollte man bei der Nutzung von Zoom als Online-Beratungs-Tool ein paar Dinge beachten.

Stimmt der Datenschutz?

Zoom wird von einer US-Softwarefirma zur Verfügung gestellt. Das bedeutet: Die Datenschutzrichtlinien orientieren sich in der Regel an den US-Vorgaben. Für den europäischen Markt wurden zwischenzeitlich einige Anpassungen vorgenommen. Dennoch gibt es hierzulande Versicherungsgesellschaften, die ihren Mitarbeitern die Nutzung von Zoom auf Grund des Datenschutzes weiterhin untersagen.

Wer also seine Kunden mit Zoom beraten möchte, sollte sich vorher unbedingt bei seinem Datenschutzbeauftragten und dem Juristen seines Vertrauens darüber informieren, inwiefern die Nutzung des Tools den deutschen beziehungsweise europäischen Datenschutzvorgaben entspricht. Denn nur wer datenschutzkonform berät, ist rechtlich auf der sicheren Seite und kann seinen Kunden bestmöglichen Service bieten.

Zoom als Tool für die Online-Beratung

Der Datenschutz hat grünes Licht gegeben? Dann steht der Kundenbetreuung mit Zoom nichts mehr im Wege. Allerdings sollten für Beratungsgespräche mit Zoom ein paar Grundsätze beherzigt werden.

Denn im Gegensatz zu Beratungs-Programmen, die speziell für die Versicherungs- und Finanzdienstleister-Branche entwickelt wurden, bietet Zoom dem Vermittler nur limitierte Möglichkeiten, was Interaktion und Haptik angeht. Mit ein wenig Kreativität und Know-how lässt sich dieses vermeintliche Manko allerdings problemlos beheben.

Zunächst einmal sollte es den Kunden auch mit Zoom so einfach wie möglich gemacht werden, der Online-Beratung beizutreten. Anstatt für jede terminierte Sitzung einen neuen Link zu verschicken, der vielleicht im Spam landet oder in den Weiten des Internets verschwindet, empfiehlt sich das Einrichten eines Permalinks für den eigenen digitalen Besprechungsraum in Zoom. Dieser Permalink lässt sich ganz einfach auf der Homepage einbinden und eröffnet neben einem einfachen Zugang zum Meetingraum auch allerlei Marketing-Möglichkeiten. Beispielsweise können Bestandsausbau und Neukundenakquise automatisiert angegangen werden.

Um der Online-Beratung beizutreten, muss der Kunde nur die Berater-Homepage aufrufen und den Button mit dem Permalink anklicken – schon steht die Verbindung. Wichtig: Der Kunde geht diesen Schritt immer mit dem Berater zusammen! Will heißen, sobald der Vermittler seinen Gesprächspartner am Telefon hat, lotst er ihn über seinen Internetauftritt in die Online-Beratung. Auf diese Weise fühlt sich der Kunde nicht allein gelassen, und Pannen zu Beginn des Gesprächs werden vermieden. Dieser Weg funktioniert im Übrigen auch, wenn eigentlich kein Online-Termin vereinbart war. Als visuelle Erweiterung des Telefonats sollte die Online-Beratung so oft wie möglich zum Einsatz kommen, um die Kundenkommunikation zu optimieren. Hierfür sollte man sich eine Strategie zurechtlegen.

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