Check24 erkennt Urteil an

12.09.2017

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Bereits seit zwei Jahren befinden sich das Vergleichsportal Check24 und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einem Rechtsstreit. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts MĂŒnchen von April hat Check24 nun seine Internetseite umgebaut, sodass der Kunde nun vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Erstinformation ĂŒber das Produkt per E-Mail zugesandt bekommt. Check24 machte zudem klar, dass es den Prozess nicht weiter fĂŒhren wird und auf die Option einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verzichtet.

Urteil könnte auch Folgen fĂŒr Makler des BVK haben

Gleichzeitig kritisiert Check24 den BVK, denn die Zustellungspflicht der Erstinformation im Rahmen des geschĂ€ftlichen Erstkontaktes gelte fĂŒr alle Vertriebswege und somit auch fĂŒr die persönliche Beratung im MaklerbĂŒro und fĂŒr die telefonische Beratung. Das Vergleichsportal wirft den Maklern nun vor, den Kunden selbst bei einer Erstkontaktaufnahme am Telefon die Erstinformation vorzuenthalten. VorwĂŒrfe, die der BVK nicht auf sich sitzen lassen will: "Die VorwĂŒrfe sind absurd. Telefonische Erstkontakte sind Vermittlern nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb seit Jahren verboten bzw. sie mĂŒssen sich vorher eine EinverstĂ€ndniserklĂ€rung ihrer Kunden dafĂŒr einholen. Dann hat aber schon eine Kundenbeziehung bestanden, so dass der Kunde weiß, welchen Status sein Vermittler hat.

Bei stationĂ€ren Versicherungsmaklern erfolgt zudem eine erste Kontaktaufnahme vornehmlich auf persönlicher Basis in einem GesprĂ€ch. Websites unserer Mitglieder dienen dagegen als erste virtuelle Visitenkarte, der Vertrieb erfolgt auf persönlicher Basis. Dabei erfĂŒllen Versicherungsmakler die gesetzliche vorgeschriebene Erstinformation und informieren, welchen Status sie haben", so Michael H. Heinz, PrĂ€sident des BVK, gegenĂŒber finanzwelt zu den VorwĂŒrfen.

finanzwelt wird weiter ĂŒber das Thema berichten. (ahu)