Check24 erkennt Urteil an
12.09.2017
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Bereits seit zwei Jahren befinden sich das Vergleichsportal Check24 und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einem Rechtsstreit. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts München von April hat Check24 nun seine Internetseite umgebaut, sodass der Kunde nun vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Erstinformation über das Produkt per E-Mail zugesandt bekommt. Check24 machte zudem klar, dass es den Prozess nicht weiter führen wird und auf die Option einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verzichtet.
Urteil könnte auch Folgen für Makler des BVK haben
Gleichzeitig kritisiert Check24 den BVK, denn die Zustellungspflicht der Erstinformation im Rahmen des geschäftlichen Erstkontaktes gelte für alle Vertriebswege und somit auch für die persönliche Beratung im Maklerbüro und für die telefonische Beratung. Das Vergleichsportal wirft den Maklern nun vor, den Kunden selbst bei einer Erstkontaktaufnahme am Telefon die Erstinformation vorzuenthalten. Vorwürfe, die der BVK nicht auf sich sitzen lassen will: "Die Vorwürfe sind absurd. Telefonische Erstkontakte sind Vermittlern nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb seit Jahren verboten bzw. sie müssen sich vorher eine Einverständniserklärung ihrer Kunden dafür einholen. Dann hat aber schon eine Kundenbeziehung bestanden, so dass der Kunde weiß, welchen Status sein Vermittler hat.
Bei stationären Versicherungsmaklern erfolgt zudem eine erste Kontaktaufnahme vornehmlich auf persönlicher Basis in einem Gespräch. Websites unserer Mitglieder dienen dagegen als erste virtuelle Visitenkarte, der Vertrieb erfolgt auf persönlicher Basis. Dabei erfüllen Versicherungsmakler die gesetzliche vorgeschriebene Erstinformation und informieren, welchen Status sie haben", so Michael H. Heinz, Präsident des BVK, gegenüber finanzwelt zu den Vorwürfen.
finanzwelt wird weiter über das Thema berichten. (ahu)