BVK begrüßt Reformpläne

29.09.2016

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Die geplante Reform der betrieblichen Altersvorsorge stößt beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf positive Resonanz. Die Bundesregierung plant, dass spätere bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass die Bundesregierung plant, die Anreize in der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Geringverdiener zu erhöhen, indem die späteren bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden. Ebenfalls vom BVK befürwortet wird die Aufstockung der steuerlichen Förderung bis zu sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

„Damit kann die bAV attraktiver gestaltet werden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Pläne der Bundesregierung. „Allerdings empfehlen wir die steuerliche Förderung etwas mehr, nämlich auf zehn Prozent, anzuheben. Dass klein- und mittelständische Arbeitgeber (KMU) nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen, unterstützen wir ebenfalls. Schließlich führten gerade diese Rentengarantien in Zeiten des Niedrigzinses dazu, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge bei den KMU in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, weil die Unternehmen zu Recht die Haftung für zugesagte Renten scheuten.“

Ebenfalls zuversichtlich stimmt den BVK das Vorhaben der Bundesregierung, in Zukunft Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30 Prozent zu gewähren, wenn diese für ihre Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV überweisen.

„Damit scheint das zunächst angedachte Konzept obsolet, nach denen die bAV in Form einer Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern organisiert werden sollte“, sagt Michael H. Heinz. „Das begrüßen wir sehr. Denn wir bezweifeln, ob Gewerkschaften und klein- und mittelständische Arbeitgeber die erforderliche Expertise in der Altersvorsorge haben, wie wir Versicherungsvermittler mit unserem sozialpolitischen Auftrag.“

Die Reform der bAV soll noch vor dem nächstjährigen Bundestagswahlkampf abgeschlossen sein und wird vom BVK genau beobachtet. „Denn wir sind sehr daran interessiert, die derzeitige Abdeckungsquote der betrieblichen Altersvorsorge von 60 Prozent deutlich zu erhöhen, um zukünftige massenhafte Altersarmut zu verhindern“, so der BVK-Präsident. „Voraussetzung dafür ist natürlich, dass unser Berufsstand mit seiner professionellen und qualifizierten Beratung weiterhin seiner Aufgabe nachgehen kann und bei der anstehenden Reform der betrieblichen Altersvorsorge als Teil der Lösung angesehen wird.“ (ah)

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