Auch nach Auszug mitversichert

16.08.2017

Studenten können auch nach Auszug aus dem Elternhaus bei den Eltern mitversichert bleiben Foto: © Picture-Factory fotolia.com

Bei der Interrisk-Versicherung können Kinder auch nach ihrem Auszug bei den Eltern im Bereich Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mitversichert bleiben. Dies ist besonders aufgrund des bald beginnenden Wintersemesters interessant.

In wenigen Wochen beginnt für Hunderttausende junger Menschen ein neuer Lebensabschnitt: Mit dem im Oktober beginnenden Wintersemester strömen wieder die "Erstis" in die Universitäten. Viele verbinden auch den Beginn des Studiums mit dem Auszug aus dem Elternhaus und beschäftigen sich deshalb erstmals mit dem Thema Versicherungsschutz. Bevor die Neu-Studenten allerdings eine Versicherung abschließen, sollten sie erst mal schauen, in wie weit sie bei ihren Eltern weiterhin mitversichert sein können.

So bleibt bei der InterRisk der Hausrat-Versicherungsschutz der Kinder bestehen, bis diese ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben. Der Wiesbadener Versicherer bietet zudem ein XXL-Konzept mit zahlreichen weiteren Leistungskomponenten. So genießt der Student auch dann weiterhin Versicherungsschutz, wenn er einen eigenen Hausstand gegründet hat und allein ein Zimmer oder Appartment bewohnt. Wenn der Student für bis zu ein Jahr ins Ausland geht, gilt der Versicherungsschutz weiterhin.

In den Privathaftpflichtkonzepten L, XL und XXL der InterRisk sind unverheiratete Kinder, während sie sich in der Lehre oder im Studium befinden, ebenfalls beitragsfrei über die Eltern mitversichert.

Die InterRisk gewährt bei einer Bündelung von Sachversicherungen je nach Anzahl der Policen Deckungsrabatte von 5 % bis 15 %. Wenn derselbe Versicherungsnehmer, derselbe Ablauf und dieselbe Zahlweise vorliegen, ist eine Bündelung möglich. Dies gilt nicht für Verträge, die vor der Tarifgeneration 2011 abgeschlossen wurden. (ahu)

www.interrisk.de