§ 34f Sachkundeprüfung mit neuem Anforderungskatalog

15.01.2014

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Im Juli vergangenen Jahres ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Dies hat auch zu weitreichenden Änderungen und Anpassungen des DIHK-Rahmenstoffsplans für die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO geführt.

(fw/ah) Schob ab dem 22.01.2014 gelten die neuen Inhalte der IHK-Sachkundeprüfung. Dies trifft alle Branchen, aber insbesondere den Bereich der früheren „Geschlossenen Beteiligungen", die jetzt unter dem Begriff "Geschlossene Investmentvermögen" laufen und den früheren "Sonstigen Vermögensanlagen", die jetzt "Vermögensanlagen nach Vermögensanlagengesetz" geworden sind.

Nachdem bisher die Geschlossenen Beteiligungen auch prüfungstechnisch gut abgegrenzt werden konnten, können diese jetzt sowohl in die Kategorie "Geschlossene Investmentvermögen" als auch in die Kategorie "Vermögensanlagen nach Vermögensanlagengesetz" fallen, was damit auch seinen Niederschlag in der schriftlichen Prüfung findet.

Wer also jetzt Geschlossene Beteiligungen vermittelt, muss damit rechnen, dass das jeweilige Produkt, je nachdem wie es ausgestaltet ist, in die eine oder andere Kategorie fallen kann. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) bescheinigt im konkreten Einzelfall zwar dem vom Initiator vorgelegten Produkt(-Prospekt) eine der beiden Kategorien. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass diese Einwertung unverbindlich ist. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Umsetzung des Beteiligungsprojektes nachträglich ergeben, dass es in die andere Kategorie als die von der BaFin bescheinigte fällt, dann hat der Vermittler ein dickes Haftungsproblem, wenn er die Zulassung nur für eine Kategorie (z.B. "Geschlossene Investmentvermögen") besitzt. Die Folgen sind gravierend: Rückabwicklung, Schadenersatz und Strafbarkeit der Vermittlungstätigkeit (ggf. Entzug der Zulassung = Berufsverbot).

In der Konsequenz bedeutet dies, dass Vermittler die Sachkundeprüfung für beide Kategorien ablegen und entsprechend beide Zulassungen erwerben sollten. Interessierte Finanzdienstleister sind gut beraten, schon jetzt „up to date" zu sein und sich das nötige Fachwissen anzueignen.

Die Vorbereitungskurse der Europäischen Akademie für Finanzplanung (EAFP) sind sachgerecht in drei Module aufgeteilt und beinhalten alle relevanten gesetzlichen An-forderungen, wie sie im Rahmenstoffplan des DIHK niedergelegt sind.

Termine:

Modul I – Offene Investmentvermögen 4. / 5. April 2014 und 6. / 7. Juni 2014

Modul II – Geschlossene Investmentvermögen 27. / 28. Juni 2014

Modul III – Geschlossene Investmentvermögen und Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes 13./ 14./ 15. März 2014

Nähere Informationen und Anmeldung unter:

www.eafp.com