Nächste Anklage im Fall Infinus

27.02.2019

Die Dresdner Justiz wird sich auch in den nächsten Jahren mit dem Fall Infinus beschäftigen / Foto: © tichr - stock.adobe.com

Die juristische Aufarbeitung des Falls Infinus ist immer noch nicht abgeschlossen: Nun wurde erneut Anklage gegen drei Personen erhoben. Bis zum Prozess wird wohl noch einiges Wasser die Elbe herunterfließen.

Die Insolvenz von Infinus im Jahr 2014 entwickelt sich zu einer juristischen Never-Ending-Story: Nachdem im vergangenen Jahr die Manager des Dresdner Finanzdienstleisters verurteilt wurden (finanzwelt berichtete), müssen sich bald drei weitere an dem Fall Beteiligte vor Gericht verantworten: So berichten die Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN), dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Infinus-Gruppe, einen seiner Mitarbeiter und den ehemaligen Steuerberater der Infinus-Gruppe Anklage erhoben hätte. Den Angeklagten werde Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Tatzeitraum soll zwischen 2011 und 2013 gewesen sein.

Verhandlung könnte erst in einigen Jahren sein

Derzeit ist noch offen, wann sich die drei Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden verantworten müssen. „Es erscheint aber ausgeschlossen, dass die Hauptverhandlung vor Rechtskraft des Urteils im Hauptverfahren beginnen wird“, so Jürgen Schmidt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, gegenüber DNN. Ihm zufolge haben die Richter des Hauptprozesses angekündigt, das schriftliche Urteil im April vorzulegen. Da alle Angeklagten des Prozesses Revision eingelegt haben, geht der Fall vor den BGH. Aufgrund der Komplexität der Materie ist nicht damit zu rechnen, dass dieser vor 2020 ein Urteil fällen wird. Noch länger dauern könnte es sogar, wenn in Karlsruhe das Urteil des Dresdner Landgerichts aufgehoben wird und dieses den Fall dann neu verhandeln muss. Angesichts der Tatsache, dass sich der der erste Infinus-Prozess über mehrere Jahre hinzog und insgesamt 160 Verhandlungstage in Anspruch nahm, könnte sich der Wirtschaftprüfer und seine Mitangeklagten also möglicherweise einige Jahre in Geduld üben müssen.

Der Wirtschaftsprüfer war bereits im Dezember zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (finanzwelt berichtete). (ahu)