Urteile im Infinus-Prozess gefallen – aber Zweifel bleiben

09.07.2018

Foto: © Andrey Burmakin

Weil sie ca. 22.000 Anleger geprellt hatten, müssen fünf Manager des Dresdner Finanzdienstleisters ins Gefängnis. Es steht jedoch auch die Vermutung im Raum, dass die Justiz die Lage erst verschlimmert hat – zu Lasten der Anleger.

Am heutigen Montag ist vor dem Dresdner Landgericht der Mammutprozess um den insolventen Finanzdienstleister Infinus zu Ende gegangen: Nach insgesamt 160 Verhandlungstagen, an denen fast 240 Zeugen gehört wurde, verurteilte das Gericht den Gründer und die ehemaligen Führungskräfte zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und fünf Monaten und acht Jahren. Damit folgte das Gericht weitgehend der Forderungen der Staatsanwaltschaft (finanzwelt berichtete).

Trägt die Justitz Mitschuld am Skandal?

Die Rolle der Justiz im Infinus-Skandal wird äußert kritisch betrachtet. So berichtet n-tv, dass Infinus alle Rechnungen und Zinsen pünktlich bezahlt habe, bis im November 2013 die Staatsanwaltschaft aufgrund eines anonymen Hinweises die Ermittlungen aufgenommen  und die Geschäftsräume des Dresdner Finanzdienstleisters durchsucht habe. Somit sei aus Sicht der Anleger ein gesundes und funktionierendes Unternehmen zerschlagen worden: Ein Jahr später waren die meisten Gesellschaften der Firmengruppe insolvent. Von den Insolvenzverwaltern wurden Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die Bilanzen der Gruppe neu zu erstellen. In der Folge wurden die aufgekauften Lebensversicherungen der Infinus-Gruppe als Umlauf- und nicht mehr als Anlagevermögen bewertet, sodass aus den satten Gewinnen plötzlich hohe Verluste wurden. Die neuen Bilanzen wiesen überhaupt keine Gewinne aus, sodass die Anleger, an die eigentlich die Gewinne ausgeschüttet werden sollten, nun Geld zurückzahlen sollten. Laut n-tv würden starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestehen, da die Insolvenzverwalter das Geld schon zurückforderten, bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde. Zudem seien die Bilanzen nie testiert worden.

Die Insolvenzverwalter forderten zudem Steuern auf die Unternehmensgewinne zurück und hielten dabei noch Unterstützung vom Staat: So forderte das Finanzamt Dresden ca. 20 Mio. Euro gezahlter Gewerbesteuer inklusive Verzugszinsen zurück. Begründung: Bei Infinus handelt es sich gar nicht um ein Schneeballsystem (finanzwelt berichtete). Laut n-tv bestehen zudem Zweifel daran, ob die Insolvenzverwalter das Vermögen von Infinus gut verwertet hat. (ahu)