AIFM: Votum-Verband mit vielen Regelungen unzufrieden

07.02.2013

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Der Votum-Verband, Hamburg, hat in einer Pressemitteilung den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für das AIFM-Umsetzungsgesetz kritisiert. „Der Gesetzesentwurf geht deutlich über die Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus und schafft ergänzende Restriktionen, die den Finanzplatz Deutschland im EU-Vergleich benachteiligen“, sagte Geschäftsführer Martin Klein.

(fw/kb) Die maßgeblichen Kritikpunkte des Verbandes sind das Verbot der Neuauflage von offenen Immobilienfonds, die Anlagesegmentbeschränkungen bei geschlossenen Fonds sowie die fehlende Ausnahmeregelung für kleine Fondsvermögen. Auch die Begrenzung des Fremdkapitals bei geschlossenen Fonds auf 30 Prozent sowie die vorgesehene Begrenzung des Währungsrisikos auf 30 Prozent des Anlagevermögens finden, ebenso wie die Beschränkungen für Ein‐Objekt-Fonds, keine Zustimmung von Votum.

Der Verband vertritt seit 1995 die Interessen von Vertrieben, Pools, Assekuradeuren und Konzeptmaklern.

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