Unternehmenskasse als alternatives Modell in der bAV für Unternehmen

07.06.2021

Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender bacon pension trust AG / Foto: © bacon pension trust AG

Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist als Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge seit mehr als 100 Jahren bekannt. Auch für kleine und mittlere Unternehmen ist das System aus zahlreichen Gründen relevant. Damit können Finanzberater sich bei ihren Mandanten als Empfehlungsgeber mit diesem Konzept in der bAV positionieren.

Viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden in der Regel mit einem Finanz- oder Versicherungsprodukt unterlegt, in das die Gelder für die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Das gilt vor allem für die Pensionszusage, Direktversicherung und Pensionskasse als die in der betrieblichen Praxis üblichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Dieses Vorgehen mag auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen und dem Berater auch einen schnellen Abschluss bringen. Das Problem: Vielfach werden solche Produktlösungen mittlerweile von den Unternehmen rundweg abgelehnt, unter anderem aus den weidlich in der Öffentlichkeit diskutierten Gründen der hohen Kosten, der Inflexibilität und eher unterdurchschnittlicher Rendite.

Dazu kommt die Haftung der Unternehmer vor allen bei der Direktversicherung. Die meisten Arbeitgeber sind zudem der irrigen Meinung, dass durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Risiken durch die Versicherung getragen werden. Das bedeutet: Hat ein Arbeitgeber beispielsweise über fünf Jahre 6000 Euro in eine Direktversicherung eingezahlt, sind aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 1000 Euro verfügbar, muss das Unternehmen für die Differenz aufkommen. Passiert das bei mehreren Mitarbeitern, hört der Spaß schnell auf.

bAV-Beratung ohne Haftungs- und Stornorisiken

Das wiederum macht es für Berater schwerer, die Konzepte in den Unternehmen zu implementieren. Und das kann dazu führen, dass für Finanzdienstleister und Honorarberater eine Einkommensquelle versiegt. Dazu heißt es beim Petersmann Institut für den unabhängigen Finanzberater: „Der Markt für freie Finanzberater befindet sich in einem stetigen Wandel. Die zu erwartenden neuen Aufsichtsregeln für Finanzdienstleister nach § 34 Gewerbeordnung werden zu immensen finanziellen und zeitlichen Herausforderungen für die Betroffenen führen. Dazu kommen das weiterhin hohe Misstrauen gegenüber Finanzprodukten in der Öffentlichkeit und zurückgehende Margen. Im Ergebnis liegen viele Selbstständige in der Branche laut einer Studie bereits jetzt bei einem Verdienst von unter 50.000 Euro jährlich.“

Jetzt kommt die gute Nachricht: Finanzdienstleister und Honorarberater haben weiterhin die Möglichkeit, mit der Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge dauerhaft Geld verdienen, ohne sich eigenen Haftungs- und Stornorisiken auszusetzen. In der Praxis hat sich daher ein Instrument als sehr wirkungsvoll herausgestellt, das gerade die Unabhängigkeit von Produkten und Gesellschaften in den Fokus rückt und vom Unternehmen nach den individuellen Vorstellungen gesteuert werden kann. Der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, der seit mehr als 180 Jahren bekannt ist, ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse (Unterstützungskasse). Ein Weltkonzern wie die Siemens AG setzt die Unterstützungskasse seit rund 150 (1872) Jahren ein. Bei dieser Form der bAV übernimmt das Unternehmen selbst die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen.

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