Allgemein
Zweitmarkt mit Vermögensanlagen ausgetrocknet
Zweitmarktgeschäft bedarf zukünftig einer KWG-Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach § 34f GewO genügt nicht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 25. Februar 2013 (Az. 9 K 3960/12.F)...