Was die Corporate Sustainability Reporting Directive für Unternehmen bedeutet

28.02.2023

Sarah Köpfer, Umweltwissenschaftlerin und Leitung des Kompetenzteams Klimaschutz und Nachhaltigkeit Höppner Management & Consultant GmbH / Foto: © Höppner Management

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Investoren erhalten damit Nachhaltigkeitsinformationen in standardisierter und vergleichbarer Form.

Corporate Social Responsibility, also der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, wird in einer nachhaltigkeitsorientierten Gesellschaft immer wichtiger. Daher wachsen auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die sich demnächst tiefgreifend ändern werden. Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

Aus diesem Grund verlangen auch Investoren und Finanzierer von Unternehmen eine angemessene und messbare Abbildung der Corporate Social Responsibility in der Berichterstattung. Und darüber hinaus müssen auch Asset Manager im Rahmen ihrer Treuhänderpflicht solche Risiken und Chancen in ihrem Portfolio messen und bewerten. Daher ist eine professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung ein entscheidender Beitrag zum Geschäftserfolg.

CSRD wird die NFRD erweitern und den Anwendungsbereich deutlich ausweiten

Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Auf diese Weise sollen Stakeholder den Beitrag der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten können. Diese Berichtspflicht soll nun erheblich ausgeweitet werden. Die CSRD wird die NFRD erweitern und den Anwendungsbereich deutlich ausweiten. Damit steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen (unter anderem verschiedene Industrie- und Handelskammern) zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000.

Betroffen sind Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern, die zwei der drei Eigenschaften erfüllen: Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro, mehr als 250 Beschäftigte. Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Regelungen gelten auch im bilanzrechtlichen Sinne für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind. Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 sukzessive eingeführt.

Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen

Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen, heißt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die neue CSR-Richtlinie folgt einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). Das bedeutet: Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Bislang musste nur dann über Sachverhalte berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung muss extern geprüft werden

Ebenso muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Kommission Prüfstandards fest. Darüber hinaus soll die Prüfungstiefe schrittweise erweitert werden: In einem ersten Schritt ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) verlangt, was der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung entspricht, berichtet das BMAS. Somit müssen folgende Informationen offengelegt werden: Umweltfragen, soziale Belange und Behandlung der Mitarbeitenden, Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung und Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund).

Nachhaltigkeitsinformationen in standardisierter und vergleichbarer Form

Die Finanzbranche ist von den Regelungen nicht ausgenommen und muss sich deshalb in gleichem Maße mit den neuen Anforderungen beschäftigen. Die Umsetzung erfolgt unternehmensindividuell, jedoch innerhalb des CSRD-Rahmens. Für Unternehmen bringt das die mit der CSRD verbundenen Verpflichtungen mit sich, Investoren indes – ob privat oder institutionell – erhalten mehr Sicherheit bei ihren Anlageentscheidungen. Denn: Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb der Berichtspflicht werden standardisiert und tragen somit zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensbewertungen und Ratings bei. Nachhaltigkeitsinformationen in standardisierter und vergleichbarer Form können somit in nachhaltige Finanzprodukte einfließen.

Investoren, die verstärkt Nachhaltigkeitskriterien als Maßstab für ihre Investitionen heranziehen, können sich auf diese Berichterstattung verlassen, um ihre nachhaltigen Investmententscheidungen damit zu untermauern. Unternehmen, die die CSRD proaktiv umsetzen, werden dadurch sicherlich einen Vorteil gegenüber solchen Unternehmen haben, die dies nicht tun. Damit ist die CSRD ein wichtiges Instrument, um das nachhaltige Investieren weiter voranzubringen. Gerade in Zeiten, in denen das Greenwashing viel negative Aufmerksamkeit erregt, kann die transparente Berichterstattung helfen, Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar und überprüfbar zu machen.

Gastbeitrag von Sarah Köpfer, Umweltwissenschaftlerin und Leitung des Kompetenzteams Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Unternehmensberatung Höppner Management & Consultant GmbH