Volle Kraft voraus

19.06.2024

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Ohne Arbeitseinkommen wird es schnell finanziell eng. Ein Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit entwickelt sich zur weitreichenden Existenzbedrohung, sofern ein ausreichendes Ersatzeinkommen ausbleibt. Der Lebensstandard, das Wohnumfeld sowie die Eigen- und Familienversorgung stehen auf dem Spiel. Allumfassende Versicherungslösungen sind Branchenraritäten. Die Angebote fächern sich vielmehr in Lösungen auf, die sich in Leistungsteilen überschneiden und mitunter die betroffenen Versicherten in Deckungslücken zurücklassen.

Zu viel des Guten

Die Sozialsysteme in Deutschland fangen jeden Bedürftigen irgendwann auf. Der Weg dorthin ist steinig und oftmals mit sozialem Abstieg verbunden. Zu den Einkommenslöchern nach einem Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit gesellen sich häufig Behandlungs- oder Pflegekosten, denn der Verlust geht mit Gesundheitsbeeinträchtigungen einher. Je nach Versicherung lösen Krankheiten, Kräfteverfall oder Unfälle mehr oder minder intensive Leistungen aus. In Form von Kapitalsummen, Kostenbefreiungen, Renten oder Tagegelder, öfters in Kombination mit Beratungen, medizinischen Versorgungen, Pflegeleistungen und anderen Services, konkurriert die private Versicherungsbranche um die Kundschaft mit Einkommensausfallrisiken. Für Kunden mutiert die Angebotsvielfalt zum undurchschaubaren Lösungsdschungel. Mit Apps, Callcentern und Internetportalen lassen sich selten passende Pfade zu bezahlbaren Schutzlösungen finden. Zudem unterliegen die gefundenen Lösungen dem Wandel der Lebensumstände. Das kann sich mit der Zeit zum hoffnungslosen Unterfangen entwickeln. Viele Anbieter verknüpfen die Arbeitskraftabsicherung mit einem beruflichen Werdegang. Die beeinträchtigende Erwerbsunfähigkeit schwebt jedoch bereits im Baby-, Kindes- und Jugendalter über unseren Köpfen. Angesichts schrumpfender Altersrenten dürften für etliche Bald-Pensionäre Zuverdienste und deren Ausfallabsicherung größere Rollen spielen. Fallen notwendige Zuverdienste gesundheitsbedingt aus, bleiben sonst nur knappe Altersrenten. Angebotsdickicht und Bedarf klaffen zunehmend auseinander. Risikoträger sehen beispielsweise die Folgen von Geburtsschäden innerhalb der Absicherung der Jüngsten oder relativ alten Versicherten in der Leistungsfähigkeitsabsicherung eher ungern. Warten Versicherungsmakler mit passenden Lösungen auf, sind die Pluspunkte im Neugeschäft und im Bestand so gut wie sicher.

Mehr oder weniger

Quasi jeder Versicherer bietet ein oder mehrere spezielle Konzepte für den Einkommensausfall an. Während Tagegelder bei den Krankenversicherern dominieren, runden Schadenversicherer das Angebot mit Unfallschutzvarianten ab. Neben den Unfallversicherungen findet sich bei einigen Anbietern ebenfalls Unternehmensschutz gegen Einkommensausfälle bzw. Betriebsunterbrechungen durch Krankheit oder Unfall von Schlüsselperson, häufig in Person des Unternehmers selbst. Finanzielle Sicherheiten nach schweren Krankheiten und Grundfähigkeitsverlusten versprechen einige Unfall- sowie vorwiegend die Lebensversicherer. Letztere stemmen zudem Großteile des Einkommensersatzes für Berufstätige, Auszubildende oder Studierende bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Nach dem Rückzug der Sozialversicherungsträger aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung füllen private Eigenvorsorge sowie betriebliche Einrichtungen die entstandenen Lücken. Während Beamte noch auf eine annehmbare Versorgung bei Dienstunfähigkeit blicken dürfen, bleibt für Arbeitnehmer lediglich eine schmale Rente bei umfassenden Erwerbsminderungen. Da die finanziellen Folgen aus Arbeitskraftverlust und Erwerbsunfähigkeit mittelbar oder unmittelbar jeden Kunden von der Wiege bis zur Bahre treffen können, gehören die dahingehenden Beratungen der Privathaushalte und Unternehmen zum Pflichtprogramm.

Bis zum Ende durchhalten

Die Versorgung mit finanziellen Ressourcen nach einer Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit birgt gewisse Brisanz. So hinterlassen Einkommenseinbußen bei längeren Krankheiten tiefe Löcher in der Haushaltskasse, wenn nach der Gehaltsfortzahlung ein gesetzlicher Krankenversicherer in den Gehaltsersatz eintritt. Versicherte gleichen diese Löcher mit privaten Krankentagegeldern, und das zunehmend via betrieblicher Krankenversicherungslösung, aus. Es wird zügig existenziell, sofern eine Wiedergesundung außer Reichweite gerät. Eine erste Versorgungslücke droht, wenn angesichts negativer Gesundungsaussichten der Krankenversicherer die Tagegeldzahlung einstellt und anderer Einkommensersatz ausbleibt. Oftmals prüfen zuständige Versicherer noch ihre Leistungspflichten oder versagen den bedingungsgemäßen Schutz über die Ausfalllösung. Etliche Leiden wie z. B. aus psychischen Störungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in einer Berufsunfähigkeit münden können, werden nicht zwangsläufig als Schwere Krankheit oder Grundfähigkeit im Sinne der gleichnamigen Versicherungen eingestuft. Liegen die Beeinträchtigungen unter Schwellenwerten wie beispielsweise zum festgestellten Berufsunfähigkeitsgrad oder für das Organversagen bleiben ebenso die Leistungen aus. Weitgehende Schutzkombinationen mit umfassenden Lösungen in einem oder mehreren Verträgen sind rar. Bei mehreren Verträgen treiben die mehrfach anfallenden Verwaltungskosten die Aufwendungen in die Höhe. Im Leistungsfall wären dann ggf. mehrere Versicherer miteinander zu koordinieren. Ein unschöner Schadentrend: Manche Risikoträger stellen bereits bei leichteren Unstimmigkeiten die Versicherten vor die Wahl zwischen einer signifikanten Leistungskürzung oder alternativ einem langwierigen Gerichtsverfahren. In Maklerkreisen sprechen sich solche Vorgehensweisen herum und werden mit Mindergeschäft goutiert. Erfahrene Versicherungsmakler offerieren aus solchen Gründen eine zusätzliche Rechtsschutz-Police. In jedem Fall ist das Leistungsgebaren des Versicherers für die Versicherungsauswahl ähnlich entscheidend wie das bestmögliche Bedingungswerk für die Schutzlösungen. (gg)