Vermögensanlagengesetz: Zuständigkeit für Kontrollen umstritten
07.02.2013

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Die von der Bundesregierung geplante Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist von einigen Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses ausdrücklich begrüßt, von anderen jedoch als unzureichend bemängelt worden. Dies teilte der Deutsche Bundestag in einer Presseerklärung mit.
(fw/kb) Dabei ging es besonders um die Frage, ob der Schutz der Anleger am besten von den Gewerbeämtern gesichert werden kann (wie im Gesetzesentwurf zum Vermögensanlagengesetz vorgesehen) oder ob nicht die für die Bankenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übernehmen soll.
Ein Sprecher des Branchendienstes "Kapital-Markt-intern" (kmi) begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. 80.000 Vermittler seien von der Neuregelung betroffen. Die Branche sei mittelständisch strukturiert und regional orientiert. Eine Aufsicht durch die Gewerbeämter sei in einer Umfrage von 75 Prozent der befragten Vermittler und Berater begrüßt worden.
Der Gewerkschaft Verdi ging der Entwurf noch nicht weit genug. Ein Sprecher verlangte unter anderem eine bessere Kontrolle der freien Vermittler, die oft unter stärkerem Verkaufsdruck als fest angestellte Kundenberater der Banken stehen würden.

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