Verbraucherschützer: VIBs mangelhaft

20.05.2013

Seit Juni 2012 müssen Anbieter geschlossener Fonds ihren Kunden ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zur Verfügung stellen, das über Chancen und Risiken des Anlageprodukts aufklärt. Eine gemeinsame Untersuchung von Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jetzt ergeben, dass kein einziges der untersuchten VIBs alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

(fw/kb) Demnach beschrieb lediglich ein Informationsblatt das Produkt zumindest grundsätzlich im Detail. Alle anderen seien ungenau geblieben und nicht ausreichend auf konkrete Konditionen der jeweiligen Vermögensanlage eingegangen. Jedes vierte der 67 Unternehmen, die im März eine Vermögensanlage verkauften, für das sie ein Informationsblatt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten, habe gegen die Pflicht verstoßen, dieses auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Insgesamt wurden 24 Kurzinformationen daraufhin untersucht, wie sie die im Gesetz festgelegten Informationspflichten umsetzten.

„Die ernüchternden Ergebnisse und die Erfahrungen aus der Finanzberatung der Verbraucherzentralen belegen, dass mangelhafte Informationen und Falschberatung bei geschlossenen Fonds und anderen nicht börsengehandelten Beteiligungsinstrumenten ein Thema bleiben. Wir brauchen weitergehende Schutzvorschriften", sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv. Der Verband spricht sich dafür aus, den Vertrieb solcher Vermögensanlagen an Privatanleger zu verbieten.

www.vzbv.de