So sorgen Sie richtig für die Zeit nach dem Tod vor

24.05.2018

Foto: © andibreit - Pixabay

Bestattungsvorsorge in fast jedem Alter wichtig

[caption id="attachment_100454" align="alignnone" width="700"]

Unfälle passieren jeden Tag, sie können jeden treffen / Foto: © joaph - Pixabay[/caption]

Eine Bestattungsvorsorge treffen häufig nur ältere Menschen. Allerdings kann es jeden jederzeit treffen. Verkehrsunfälle oder andere Dinge passieren jeden Tag, dabei verlieren auch junge Menschen mit 20 oder 25 Jahren ihr Leben. Wer für diesen Fall schon sehr früh Vorsorge trifft, entlastet seine Familie in einer ohnehin schwierigen emotionalen Situation ganz erheblich. Es stellt sich dann gar nicht erst die Frage, welche Vorstellungen der Verstorbene von seiner Bestattung hatte.

Bestattungsverfügung – was ist das?

Eine Bestattungsverfügung ist ein Dokument, das bindend dokumentiert, welche Vorstellungen jemand hat, wie mit seinen sterblichen Überresten verfahren werden soll. Dabei umfasst diese Verfügung unter anderem Ort oder Art der Beisetzung.

Die Bestattungsverfügung hat einige Vorteile:

  • Jeder kann seinen eigenen Willen bindend für die Angehörigen und eindeutig festhalten.
  • Die Angehörigen sind dadurch entlastet.
  • Es können keine Streitereien über den vermeintlichen Willen des Verstorbenen aufkommen.
  • Es erfolgt ein aktiver Umgang mit den Themen Tod und Bestattung.

Was steht drin in einer Bestattungsverfügung?

Inhaltlich hält die Bestattungsverfügung die Wünsche des Verstorbenen fest. Diese Verfügung ist für die Zeit direkt nach dem Tod, denn die Testamentseröffnung findet meist erst drei Wochen nach dem Ableben statt. Daher sollten hier zwei Dokumente für die Angehörigen hinterlegt sein. Die Stiftung Warentest hat unter test.de zusammengefasst, was die Verfügung alles enthalten sollte.

Wohin mit der Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung sollte sich zur Aufbewahrung an einem Ort befinden, der für die Angehörigen leicht auffindbar ist. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Verfügung bei einer vertrauenswürdigen Person zu deponieren. Wichtig ist, dass diese Person frühzeitig vom Ableben erfährt. Wer keine so nahen Verwandten oder sonstigen Angehörigen hat, kann die Verfügung auch in der Wohnung deponieren. Sie ist gut zusammen mit der Krankenkarte und den Ausweisdokumenten aufbewahrt. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Ausfertigung beim Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder dem bevorzugten Bestattungsunternehmen zu hinterlegen.

Was tun, wenn keine Bestattungsverfügung vorliegt?

Hat der Verstorbene keine solche Verfügung erstellt, müssen die Angehörigen entscheiden, wie und wo die Bestattung stattfindet. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Die Bestattungspflichtigen sind in der Regel die nächsten Angehörigen. Dabei sind Bestattungspflicht, Erbrecht und Kostentragungspflicht getrennt zu betrachten.

Welche Form sollte die Bestattungsverfügung haben?

[caption id="attachment_100455" align="alignnone" width="700"]

Bei einer Bestattungsverfügung darf natürlich die persönliche Unterschrift nicht fehlen. / Foto: © Rico_Loeb - Pixabay[/caption]

Am besten ist eine Bestattungsverfügung handschriftlich verfasst. So entsteht kein Zweifel an der Echtheit des Dokuments. Es gibt auch Verfügungen in gedruckter Form, die sich für die Vorsorge verwenden lassen. Dazu hat das iww.de – Institut für Wissen in der Wirtschaft – entsprechende Musterformulierungen auf der Internetseite veröffentlicht. Dabei sollte der Hausarzt oder der Notar die Verfügung bestätigen. Diese Bestätigung dokumentiert den freien Willen des Erstellers und, dass dieser seine Wünsche nicht unter Zwang geäußert hat. Die persönliche Unterschrift am Ende der Verfügung darf natürlich nicht fehlen.

Autor: Martin Rot