Risiken durch Schnee: Pflichten und Versicherungsschutz für Hauseigentümer

06.12.2023

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Haftet ein Hauseigentümer rund um die Uhr?

Im Prinzip ja, wobei jedoch immer die konkreten Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

Wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert, kann man sich als Hauseigentümer gegen eventuelle Schadenersatzansprüche – beispielsweise nach Abgang einer Dachlawine – versichern?

In seine eigene Tasche muss er nur dann greifen, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und für diesen Fall nicht versichert ist. Hat er eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die entstandenen Kosten. Dies gilt für ein privates selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus. Bei Mehrparteienhäusern gilt es, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wird beispielsweise ein Auto von einer herunterstürzenden Dachlawine beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden den Zeitwert des Autos.

 Bei einem Personenschaden übernimmt der Haftpflichtversicherer die notwendigen Kosten, um die gesundheitliche Integrität des Geschädigten wiederherzustellen, sowie das Schmerzensgeld.

Gibt es eine andere Versicherung, die den Schaden am Pkw übernimmt?

Wird ein Pkw von einer Dachlawine beschädigt und den Hauseigentümer trifft keine Schuld, dann kommt es darauf an, wie das Fahrzeug versichert ist. Eine Vollkaskoversicherung würde den am Pkw entstandenen Schaden übernehmen. Eine Teilkaskoversicherung reicht hier nicht aus.

Wie kann, wie muss ich mich als Hauseigentümer schützen – sowohl vor Schäden, die mir am Haus entstehen können, als auch vor Schäden, die anderen durch herabfallende Eiszapfen oder Dachlawinen entstehen?

Unabhängig vom Bestehen eines Versicherungsvertrags sind Gebäude-Eigentümer aufgrund von Gesetzen und Vorschriften verpflichtet, ihre baulichen Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Gefahr für Schäden „am Haus“ und Schäden „durch das Haus“, etwa durch eine vom Dach abgehende Lawine.

Auch Passanten und Autofahrer tragen Verantwortung

Nicht nur Haus- und Grundstücksbesitzer haben Pflichten: Auch von Passanten und Autofahrern wird ein gewisses Maß an Eigenverantwortung gefordert. So führt beispielsweise ein – bei akuter Gefahr gut sichtbares – Schild mit dem Hinweis „Vorsicht Dachlawinen“ in vielen Fällen dazu, dass Fußgänger oder Autofahrer keinen Schadenersatz verlangen können, wenn tatsächlich eine Dachlawine abgeht.

Was passiert, wenn es trotz aller Vorsorge zu einem Schaden kommt?

Eine Wohngebäudeversicherung bietet einen Rundum-Schutz für jede Wetterlage. Sie greift im Kern bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie, wenn dieser Baustein eingeschlossen wurde, bei weiteren Elementargefahren wie etwa Überschwemmungsschäden durch Starkregen, Schneedruck und Lawinen. (mho)