Reform der privaten Altersvorsorge: Was sagen die Bürger?

25.10.2024

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Verrentungsphase: Lebenslage Rente wird klar favorisiert

Geht es darum, wie das angesparte Kapital ab Renteneintritt ausgezahlt wird, sieht der Referentenentwurf auch dazu deutlich mehr Flexibilität vor: So sollen die Menschen wie bisher eine zu 100 Prozent lebenslang garantierte Rente, darüber hinaus aber auch eine solche mit 80-Prozent-Garantie und 20 Prozent variabler Rente wählen können. Ganz  neu ist der Ansatz, anstelle der lebenslangen Rente auch einen zeitlich begrenzten Auszahlplan wählen zu können, bei dem die monatlichen Zahlungen - garantiert oder variabel - mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert sein müssen. 

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung zeichnen hierzu ein klares Bild: 84,6% aller Befragten favorisieren die lebenslange Rente, 60,1% sogar mit einer 100-Prozent-Garantie.  Wie in der Ansparphase ist auch hier der Anteil der Frauen und der Älteren höher. Dazu  Heuser: „Die Unterschiede in der Sicherheitsorientierung, jeweils in der Anspar- und Verrentungsphase, sind signifikant unterschiedlich. Das zeugt durchaus von Sachverstand.  Denn in jüngeren Jahren, also in der Ansparphase, kann mehr ins Risiko gegangen werden.

Im Rentenalter hingegen sollte Kapital, das für den Lebensunterhalt benötigt wird,  nicht mehr allzu riskant angelegt sein. Dass es mit rund 15 Prozent aber durchaus einen nennenswerten Bevölkerungsanteil gibt, der auch in der Rente noch von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und deshalb den Auszahlplan favorisieren würde, zeigt, dass das BMF auch hier auf dem richtigen Weg ist.“

Revisionsbedarf zur Erwerbsminderung und Hinterbliebenenabsicherung

Eines der mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele ist die Schaffung von besserer Vergleichbarkeit der staatlich geförderten Produkte. Deshalb soll es zukünftig nicht mehr  möglich sein, für die Ansparphase das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern (Beitragsbefreiung). Und für die Verrentungsphase soll es nur noch die Option einer 10-jährigen Rentengarantiezeit geben, also eines zeitlich befristeten Übergangs der Rentenansprüche auf den Partner für den Fall, dass man selbst vorher verstirbt.  In beiden Regelungen verfehlt das BMF die Sichtweise der Bürger: Denn eine deutliche Mehrheit (58,7%) - bei den Frauen und bei den Jüngeren sogar noch etwas mehr - würde  gerne einen kleineren Teil der monatlichen Sparbeträge zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit verwenden.

Und auch bei der Rentengarantiezeit gibt es eine Mehrheit  (knapp 44 Prozent) für Produkte, die zugunsten einer höheren monatlichen Rente ganz auf eine garantierte Absicherung des Lebenspartners verzichten. Interessant: Über 13 Prozent derjenigen, die sich in einer Partnerschaft befinden, haben Interesse an einer Hinterbliebenenabsicherung mit lebenslanger Auszahlung. „Der Entwurf des BMF ist gut und absolut zeitgemäß, denn mit ihm wird die staatliche geförderte private Altersvorsorge endlich kapitalmarktfähig, und jeder kann nach eigener Façon vorsorgen.

Als Verband kritisieren wir am Entwurf vor allem die Regelung zur Kinderzulage, die für Geringverdiener deutlich schlechter als bisher wäre. Gerade diese Gruppe muss aber im Fokus stehen. Und schaut man auf die Meinungen der Bürger, ist es ein Fehler, die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zuzulassen. Die neue Vielfalt der Produkte macht Vergleiche sowieso schwierig. Das Transparenzargument geht deshalb ins Leere. Und die 10-jährige Rentengarantiezeit scheint ein in der Höhe willkürlich festgelegtes „Feigenblatt“ zu sein. Folgt man dem Wunsch der Bürger, wird sie mehrheitlich nicht gebraucht. Stattdessen sollte man für Paare die Chance einer  Rente auf verbundene Leben als Option vorsehen“, so Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV.

Zur DIVA-Blitzumfrage „private Altersvorsorge“

Die DIVA-Blitzumfrage „private Altersvorsorge“ wurde im Auftrag von DIVA und DUV von  INSA-Consulere durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2024 ca. 1.000 Personen in Deutschland.

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