PKV Schutz bleibt
07.02.2013
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Gute Nachrichten für PKV-Versicherte die Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld empfangen. Ihr Kranken-und Pflegeversicherungsschutz bleibt auch während des Bezugs erhalten. Ab 1. April 2012 gilt die Regelung, dass das Jobcenter die Kosten übernimmt und die fälligen Beiträge direkt an den Versicherer überweist.
(fw/ck) In seinem aktuellen Gesundheitspolitischen Informationsblatt klärt das Bundesministerium über die neue Regelung auf. Wenn der Versicherte unmittelbar vor dem Bezug von ALG II gesetzlich krankenversichert waren, bleiben er auch künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das Jobcenter übernimmt die Anmeldung bei derselben Krankenkasse, bei der auch bisher der Versicherungsschutz bestand. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall für die Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Pauschalen festgelegt. Diese werden vom Jobcenter übernommen und direkt an das Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) gezahlt. Die gleiche Handhabung findet auch für den Bereich der Pflegeversicherung statt. Des Weitern hat der Versicherte die Option, in der Zeit der Arbeitslosigkeit in den Basistarif zu wechseln. Dieser Basistarif darf allerdings nicht den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen. Bei ALG II Beziehern halbiert sich der Beitrag zum Basistarif. Bis zur Höhe dieses halben Beitrags - aktuell liegt dieser bei max. 296,44 Euro - zahlt das Jobcenter dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Eine weitere positive Veränderung für die privat Versicherern ist, dass sich die PKV-Versicherer bereit erklärt haben, auf die von Anfang 2009 bis Ende Januar 2012 entstanden Beitragsschulden bei ALG II oder Sozialgeld-Empfänger zu verzichten. Waren privat Versicherte in diesem Zeitraum hilfebedürftig und konnten daher nicht alle Beiträge vollständig zahlen, können sie rückwirkend mit einem formlosen Antrag um Erlassung ihrer Schulden bitten. Allein der Nachweis der Hilfebedürftigkeit reicht aus.