Macht die BaFin Schluss mit geschlossenen Fonds für den freien Vertrieb?

22.01.2014

Das Jahr hat kaum angefangen, schon sind die BaFin und das Bundesministerium für Finanzen angeblich dabei dem freien Vertrieb (nach §34f) einen heftigen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

(fw/cs) Problem: Derzeit ist alles Hörensagen, kein Branchenexperte sieht sich in der Lage die Situation abschließend zu bewerten. Ist es lediglich wieder ein Gerücht, das durch die Branche spukt, oder tatsächlich der Vorgeschmack einer neuen Einschränkung des freien Kapitalmarktes?

Die Sau, die gerade durchs Dorf getrieben wird, ist ein angeblich in Berlin heftig tobender Auslegungskampf um eine Formulierung betreffend der „Small AIFM", die es in sich hat. Schlimmstenfalls käme das resultat einem De-Facto Vertriebsverbot für einige Anlageprodukte gleich, denn diese „Small AIFM", in Deutschland auch manchmal als „AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften" bezeichnet, dürften im schlimmsten Falle ihre AIF bzw. Alternativen Investmentfonds nicht mehr über den freien Vertrieb nach 34f absetzen. Einziger Vertriebsweg wären Häuser mit voller AIFM-Zulassung, wie z.B. Banken. Das Problem: Noch ist nichts offiziell, aber die Quellen waren in der Vergangenheit stets gut informiert.

Besonders unangenehm: Kein Branchenexperte sieht sich derzeit zu einer klärenden Äußerung imstande, es liegen ihnen noch keine präzisen Informationen vor. Wir sind daher aktuell noch nicht in der Lage Ihnen Expertenmeinungen an die Hand zu geben. Unsere Anfragen an die BaFin laufen.

Wir erwarten Experten- und Verbandsstellungnahmen ab nächster Woche und warten stündlich auf eine klarstellende Äußerung der BaFin. Sobald uns Informationen vorliegen werden Sie mit einer Sondermeldung informiert.

www.bafin.de