Klagen gegen P&R Vermittler
16.08.2018
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Die schlechten Nachrichten im Fall P&R reißen nicht ab, weder für Anleger noch für Vermittler: Während die Anleger damit rechnen müssen, dass sie mehr als nur einen Totalverlust erleiden, droht Vermittlern juristischer Ärger.
Am 3. August hat die Münchner Kanzlei Jaffé, die als Insolvenzverwalter im Fall P&R bestimmt wurde, an alle Anleger des insolventen Containerinvestors ein Schreiben verschickt. Aus diesem geht hervor, dass der Insolvenzverwalter möglicherweise die Forderungen der Anleger nicht anerkennt. Die Anleger könnten dabei sogar neben dem Totalverlust noch weiteren Schaden erleiden: Da sie juristisch gesehen kein Eigentum an den Containern erworben haben, könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Mieteinnahmen zurückfordert, da für diese rechtlich keine Grundlage vorhanden ist.
Werden Vermittler verklagt?
Doch nicht nur für Anleger, auch für Vermittler von P&R-Produkten gibt es eine Hiobsbotschaft: So erwägt KWAG Rechtsanwälte, die zahlreiche P&R-Gläubiger vertritt, Klagen gegen Vertriebe und Anlageberater. Die Bremer Kanzlei wirft Banken und Sparkassen vor, ihren Kunden die P&R-Container-Direktinvestments zwar empfohlen zu haben, dabei aber nicht korrekt über Risiken aufgeklärt zu haben. „Wäre die vertragliche Konstellation von den Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden, wäre sehr schnell klar gewesen, dass die Anleger tatsächlich überhaupt kein Eigentum an Containern erwerben“, so der Vorwurf von Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Die mangelnde Plausibilitätsprüfung begründt seiner Meinung nach Schadensersatzansprüche. (ahu)