KAGB anwendbar? Project und BaFin im Dialog

22.07.2013

Matthias Hofmann

Die Project Investment Gruppe, Bamberg, strebt keine alternativen Anlagekonzepte außerhalb des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) an.

(fw/kb) Gemäß ihrem Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Immobilienprojektentwicklung – Konzeption, Ankauf, Planung und Bau der Immobilie sowie anschließender Verkauf – als operative Tätigkeit an mit der Folge, dass das KAGB keine Anwendung findet. Project habe dennoch alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte umgesetzt, um die Genehmigung der BaFin zum Vertrieb seiner künftigen Beteiligungsangebote „Reale Werte 14" und „Reale Werte 15" zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Gleichzeitig sollen alle weiteren nötigen Schritte unternommen werden, die Anforderungen des KAGB zu erfüllen.

„Aufgrund der von uns gewählten Fondskonzeption werden die alltäglichen operativen Entscheidungen nicht von den Fonds getroffen, sondern von unserem Asset Manager, der Project Immobilien Gruppe. Diese übt die Geschäftsführung auf Ebene der operativ tätigen Objektgesellschaften aus. Dadurch sind unsere Fonds aus unserer Sicht als regulierungspflichtige Investmentvermögen einzustufen, was wir mit der BaFin im Dialog klären möchten", sagte Matthias Hofmann, Vorstand Project Investment AG.

Project Investment ist spezialisiert auf Entwicklung, Verwaltung und Management von Kapitalanlagen im Bereich Immobilienentwicklung.

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