Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO
20.09.2022
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Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen.
Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen. Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.
Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren. Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor:
Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab. Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.
Das Expertenteam, das zwei Jahre intensiv daran gearbeitet hat, besteht aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten. Das Team wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt. (hdm)