In der Rente sind neue Wege nötig – aber welche genau?
06.12.2018
Die Rentenversicherung steht vor der Frage, wie sie sich künftig finanzieren soll / Foto: © fotogestoeber - stock.adobe.com
Die Idee, die Rentenbeiträge anhand der Wertschöpfung des Unternehmens zu berechnen, wird von vielen Experten begrüßt. Die praktische Umsetzung könnte sich jedoch als schwierig erweisen – und am Ende sogar wirtschaftsschädlich sein.
Wie soll die gesetzliche Rente im Jahr 2030 idealer Weise finanziert werden? Dies hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) nun einer Delphi-Studie mit Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen (Wissenschaft, Gewerkschaften, Politik) nun untersucht.
Der Großteil der Studienteilnehmer sieht durch eine Bindung das Rentensystemen an das Lohneinkommen die Gefahr einer Erosion der Basis für das Rentensystem. Ein möglicher Ausweg: Ein steuerfinanziertes bedingungsloses Grundeikommen. Diese Variante, die auch immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, wird aber nur von einer Minderheit der Experten bevorzugt.
Die Mehrheit kann sich hingegen die Umstellung auf eine Wertschöpfungsabgabe vorstellen, wie es jüngst das Handelsblatt Research Institute vorgeschlagen hatte (finanzwelt berichtete). Bei diesem Modell wird der Arbeitgeberbeitrag nicht nur anhand der Lohnsumme, sondern durch die gesamte Wertschöpfung des Unternehmens bestimmt. Zu den wesentlichen Vorteilen dieser Finanzierungsform zählt, dass bei positiven Beschäftigungseffekten der Faktor Arbeit gegenüber dem Kapital entlastet wird. Zudem könnte die Wertschöpfungsabgabe ein Werkzeug für die Umverteilung der Digitalisierungsdividende sein.
Wenig Hoffnung auf Umsetzung
Obwohl sich die meisten Experten für die Wertschöpfungsabgabe aussprechen, glauben sie nicht wirklich an deren Umsetzung. So würde bspw. die Gefahr bestehen, dass Unternehmen wegen dieser Abgabe abwandern, weil sie stärker als andere davon betroffen wären. Zudem könnten Investitionen unterbleiben, was Innovationen hemmen würde. Auch die praktische Umsetzung wird als schwierig erachtet: So kann die genaue Berechnung der Beiträge immer erst im Folgejahr erfolgen. Somit müssten die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und könnten erst im folgenden Jahr eine Abrechnung vornehmen. (ahu)