Ertragsausfallrisiken wirksam begegnen

30.01.2019

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Jeder erfahrene Gewerbeberater kennt unterschiedlichste Schadenfälle, die betroffene Unternehmer schnell in mitunter folgenschwere existenzielle Nöte befördern. So mündet ohne passgenaue Absicherung etwa eine längere Betriebsunterbrechung oder die behördlich angeordnete Schließung schneller als vermutet in einer Firmeninsolvenz des Geschädigten. Ertragsausfalldeckungen für Unternehmenskunden, vor allem hinsichtlich des Themas Betriebsunterbrechung, gehören insofern unabdingbar auf jede Beratungsagenda.

Es sind zuvorderst Firmenkunden, die im Ernstfall auf zügigen Schadensersatz angewiesen sind, denn jedwede Verzögerungen entlang der Wertschöpfungskette kosten Unternehmer wertvollen Umsatz, Kunden und Gewinn. Selbst üppig kapitalisierte Firmen verkraften nach Schadeneintritt erwiesenermaßen selten Stillstände über Wochen oder gar Monate. Im Besonderen Geschäftsmodelle mit großen Kostenblöcken sind bei alledem besonders anfällig für zügig drohende Insolvenzen und die Praxis zeigt immer wieder, dass ein Betriebsstillstand selbst bei vorbildlicher Schadenregulierung nichtsdestotrotz oft genug unvermeidbar bleibt. Führt ein solcher Stillstand zu messbaren Umsatzeinbrüchen, gleicht im Idealfall eine geeignete Betriebsunterbrechungsversicherung die weiterhin anfallenden Betriebskosten, inklusive ihrer daran gekoppelten Gewinneinbußen, aus.

Eine Frage des Blickwinkels

Für gewöhnlich steht vermittlerseitig gleich nach der Inhaltsversicherung das Thema Ausfalldeckung auf der Prioritätenliste gegenüber Gewerbekunden. Nicht selten schwören sie dabei bezüglich ihrer Schutzempfehlungen auf jeweils separate Versicherer für Gebäude-, Inhalts- und Unterbrechungsrisiken. Als Gründe hierfür werden unter anderem bessere Bedingungswerke, Beitragsersparnisse und mehrere separate Schadensichten genannt. Andere wiederum argumentieren im Gegenzug mit einem beflügelten Regulierungstempo – so zumindest, wenn vor allem Inhalt und Unterbrechung bei dem gleichen Anbieter abgesichert sind. Befürworter der „Alles-aus-einer-Hand“ argumentieren darüber hinaus, dass sich beim Deckungssplitting der Inhaltsversicherer mehr Zeit lassen könnte, da die Unterbrechungsleistungen einen anderen Risikoträger treffen. Insofern sehen sie mehr Vorteile darin, wenn Immobilien und Mobilien wie Gebäude, Maschinen und Waren kompakt in einem Versicherungsschein versichert sind. So oder so: Eine Regulierungsbeschleunigung bleibt natürlich aus, sobald ein Versicherer partout nicht leisten will, auch wenn er bedingungsgemäß dazu verpflichtet wäre. Dahingehend kritische Stimmen über schleppende Schadenregulierungen verschaffen sich zunehmend Gehör. Verlaufen alle Interventionen bei Schadenmitarbeitern und Maklerbetreuern im Sande, bleibt zuletzt die Einschaltung von Juristen. In diesem Fall tickt mit dem sogenannten „Betriebsunterbrechungsschutz“ der Uhrenzeiger für den Firmenkunden und gegen seinen Versicherer. Insofern darf durchaus bezweifelt werden, dass Versicherer Leistungsfälle von Unternehmen systematisch behindern. Denn letztlich verlören solche Versicherer aufgrund versichertem Schutzreglement drohende Gerichtsprozesse, vergrößerten damit ihre Schadenleistungen und riskierten daneben einträgliches Zukunftsgeschäft, da Vermittler in Kenntnis einer solch unrühmlichen Vorgehensweise kurzerhand auf kundenfreundlichere Versicherer umsatteln. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört – wie der Ausfallschutz für Betriebsschließungen von Amts wegen, für Filmprojekte und Veranstaltungen oder nach Waren- und Transportmitteluntergang – zu den Ertragsausfallversicherungen. Die versicherten Interessen sind für genannte Fälle naturgemäß jeweils sehr unterschiedlich gelagert. Wollen Filmproduzenten die schadenbedingten Kosten für längere Drehzeiten oder kranke Schauspieler finanziert wissen, interessieren sich Warenproduzenten eher für Drohverluste aus Herstellungsausfall oder Mehrkosten für Ersatzlieferungen. Die technische Versicherung indes kennt für Großrisiken den Ausfall- und Unterbrechungsschutz aus Bauleistungen, Montagen oder dem Betrieb von Maschinen und IT-Anlagen.

Prognostiziertes Umsatzwachstum inklusive

Analog den Versicherungen für Gebäude, Inhalt, IT oder Maschinen, fokussiert sich ebenso der Schutz für die Betriebsunterbrechung auf jene Schadenereignisse, die unmittelbar am Betriebsort entstehen. Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie elementare Ereignisse oder erweiterte EC-Gefahren (für: Extended Coverage) stören die Betriebsabläufe mit jeweils unterschiedlichen Intensitäten. Aber auch nicht minder durch den Ausfall von Unternehmens-Schlüsselpersonen oder nach Cyber-Attacken drohen erhebliche Umsatzeinbußen. Demzufolge sollte in modernen Vielgefahrenschutz-Policen – wie beispielsweise bei Multirisk- oder Allrisk-Versicherungen – der Aspekt Betriebsunterbrechung im Regelfall inkludiert sein.

Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder enger Einbindung in Produktions- und Lieferketten benötigen äußerst differenzierte Schutzmaßnahmen, zumal Serienfertigungen und globale In-Time-Herstellung besonders anfällig für unvorhersehbare Änderungen sind. Ganze Filialketten schließen, wenn Schäden die zentrale Produktion und deren Lagerstätten lahmlegen oder anstehende Auslieferungen verhindern. Nicht nur aus diesen Gründen gehören solche Wechselwirkungsschäden in jedes anvisierte Konditionswerk. Mit gleich mehreren Unbekannten wartet der Aspekt Rückwirkungsschäden auf, so etwa, wenn der Ausfall wichtiger Zulieferer oder Abnehmer zu Problemen beim Firmenkunden führt – man denke nur an das prominente Beispiel Volkswagen (VW). So hielt in jüngerer Vergangenheit ein Schlüsselzulieferer lediglich aus Verhandlungstaktik Teilprodukte zurück und die Produktion auf VWs Fertigungsstraßen stoppte. Indes, ein Feuerschaden beim Zulieferer wirkt erfahrungsgemäß weit verheerender. Die so genannte „Betriebsschließungsversicherung“ gilt als besondere Form der Betriebsunterbrechung und ist speziell für Unternehmen aus Bereichen wie Gastronomie, Heilwesen, Genuss- und Nahrungsmittel oder Landwirtschaft konzipiert. Aufsichtsbehörden können an diesen Stellen neben einer Betriebsschließung des Weiteren die Desinfektion, Entseuchung, Tätigkeitsuntersagung von infizierten Mitarbeitern oder Vernichtung von Tieren und Waren anordnen, um die Bevölkerung vor drohenden Gesundheitsschäden zu schützen. Mit Haftzeiten zwischen 30 und 60 Tagen sichern Betriebe und Praxen die entstehenden Kosten über eine Betriebsschließungsversicherung, die nach versicherten Tagessätzen entschädigt, ab. Die vergleichsweise kurz wirkenden Haftzeiten orientieren sich dabei an den engen Zeitfenstervorgaben der zuständigen Behörden, währenddessen Infektionen und Seuchen einzudämmen sind. Für Unternehmen, deren Tätigkeiten und Produkte ein Risiko für die Gesundheit breiterer Kreise der Bevölkerung darstellen könnten, zählt ein hierfür geeigneter Risiko-Check-up hinsichtlich des Betriebsschließungsaspekts zur obligaten Pflichtaufgabe eines jeden Beraters.

Die Qual der passgenauen Zuordnung

Vor allem im Internet ordnen Anbieter die Betriebsunterbrechungsversicherung gerne pauschal nach entsprechender Unternehmensgröße in Kleinunterbrechungs- [KBU], mittlere Unterbrechungs- [MBU] und der großen Betriebsunterbrechungsversicherung [GBU] ein. Die KBU ist dabei für kleine und mittlere Händler und Handwerker, die MBU für Mittelständler und die GBU für Großgewerbe und Industrie gedacht. Diese Kategorisierung erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als weithin überholt und wird demzufolge betreffend Praxistauglichkeit den vielen Einzelfällen nicht mehr gerecht. Ein Hauptgrund: unsere Wirtschaft prägt die globale Arbeitsteilung und In-Time-Herstellung. Statt einstig üblicher Lagerhaltung, befinden sich benötigte Teilprodukte heutzutage permanent nach kurzfristigen Warenbestellungen auf dem Land-, Luft- und Seeweg, oder lediglich kurz in Auslieferungs- und Umschlaglagern, um unmittelbar nach Anlieferung in die Weiterverarbeitung zu gelangen. Im Zuge dessen gestalten sich diese Systeme immer fragiler, denn jede Lieferkettenunterbrechung stoppt schlimmstenfalls die Prozesse nachfolgender Unternehmungen und deren Filialbetriebe in entscheidendem Maße. Verursachen beispielsweise Frachtführer und Speditionen bei ihren Kunden Produktionsausfälle oder unterbrechen dort die Lieferketten, können Erweiterungen zur Transport- und Verkehrshaftungsversicherung die Ertragsausfälle international absichern. Selbst bei regional ausgerichteten Unternehmen können sich komplexe Strukturen ausbilden. Arbeiten z. B. Großbäckereien mit zentralen Lagern und Produktionen, wirken sich dortige Schadenereignisse zwangsläufig auf angeschlossene Verkaufsfilialen und externe Großabnehmer aus. Solche Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden gehören in die Ertragsausfalldeckung. Zu guter Letzt gilt es auf dem Risikoparkett auch unvorhersehbare Naturereignisse wie Erdbeben, Tsunamis, Vulkanausbrüche & Co. tunlichst nicht zu unterschätzen. Derlei Katastrophenschäden wirken heutzutage immer tiefer in die stark globalisierten Liefer- und Produktionsketten hinein und beeinträchtigen selbst weit entfernte Unternehmen. Allerdings lassen sich solche Risiken nur schwerlich über eine KBU hinreichend absichern. Die Krux mit der treffsicheren Summenfindung Ein wesentlicher Unterschied in Sachen KBU, MBU und GBU liegt in der Ermittlung der jeweiligen Versicherungssummen. Die KBU soll Firmen schnell und unkompliziert gegen Ertragsausfälle absichern. Mit einem Vermerk im Antrag oder in der Deckungsnote ist die Betriebsunterbrechung mit den gleichen Gefahren im Versicherungsschein zur Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Die Versicherungssumme zur Betriebsunterbrechung entspricht der Geschäftsinhaltssumme. Diese vereinfachte Summenfindung aus dem letzten Jahrtausend sollte die Verbreitung des Betriebsunterbrechungsschutzes unter den Firmenkunden fördern. Blicke in das Kleingedruckte offenbaren zwei verbreitete Leistungsmodelle. Für Zeiträume bis sechs oder bis zu zwölf Monaten wird Schadensersatz bis zur Versicherungssumme geleistet; danach trägt der Kunde den Restschaden. Alternativ wird die Versicherungssumme auf die sechs oder zwölf Monate verteilt und bis zur errechneten monatlichen Teilsumme ersetzt. Monaten mit Umsatzspitzen rutschen ggf. in Unterversicherung, andere Ersatzmonate verlaufen dafür ausgeglichener. Zusätzlich drohen Abzüge, wenn die Inhaltssumme ungenügend dimensioniert ist. Auf Nummer sicher gehen Vermittler, die zumindest eine vereinfachte Umsatzermittlung zur MBU vornehmen. Die sich daraus ergebenden Kosten- und Gewinnanteile, die bei einem Ausfall zu decken sind, können wesentlich höher ausfallen als die Geschäftsinhaltssumme als Leistungsgrundlage für die KBU. Ob Architekten, Bürospeditionen, IT-Entwickler oder beispielsweise Wertpapierhändler: Sie alle kommen mit wenig Business-Equipment aus.

So können derartige Bürobetriebe mit überschaubarem Mobiliar und effektiven Abläufen Millionen- und Milliardenwerte bewegen. Die Umsätze weniger Tage Unterbrechung sprengen dann alle Leistungsreserven einer KBU. Risikofragen, die solche Umstände, Ausfallwirkungen und weitere Besonderheiten offenlegen, bringen Klarheit in der Risikoerfassung. Risikoträger bieten dafür vielfach ausgefeilte Fragebögen und persönliche Unterstützung vor Ort, um Unterbrechungsrisiken möglichst vollumfänglich und lückenlos zu analysieren. Mit dem Firmenkunden gilt es dann gemeinsam zu entscheiden, ob eine MBU passt oder die große bzw. die kleine Variante den Vorzug genießt. Neben ausreichender Versicherungssumme sollte die veranschlagte Haftzeit genügend Spielraum eröffnen, damit während der Unterbrechungszeit der Versicherung nicht die Puste ausgeht. Übliche Angebote beinhalten Haftzeiten von sechs oder zwölf Monaten, beginnend ab dem Schadentag. Aber selbst Häuslebauer kennen längere Bauzeiten. Großbrände und andere Katastrophen bringen Haftzeiten von 18, 24 oder mehr Monaten auf das Tableau, um die langen Phasen einer Wiederherstellung abzufangen. Brandschutt und durch Löschwasser kontaminierter Boden genießen Sondermüllstatus, was die Deponiesuche und den Wiederaufbau zeitlich ausdehnt. Öltanks und umweltgefährdende Produktionsstoffe verkomplizieren die Aufräumungs- und Entsorgungsarbeiten, da die Prüfungen durch gleich mehrere Behörden Zeit kosten.

BU ist nicht gleich „BU“

In der Beratungspraxis wird die Betriebsunterbrechungsversicherung immer wieder gerne als die „Berufsunfähigkeitsdeckung für den Betrieb“ angepriesen. Beides trägt zwar das Kürzel “BU“, jedoch stehen beide Kürzel für nicht miteinander vergleichbare Risikogattungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung mit abstrakter Bedarfsdeckung, bei der eine Rente gewählt und im Schadenfall bis zu einem Berufsleben lang geleistet wird. Hierzu sind Fähigkeitsuntergrenzen von 50 %, oder seltener von 25 %, 75 % oder 100 %, zu überschreiten. Die Ertragsausfallversicherungen der Schadenversicherer indes leisten den konkreten Schaden in nachgewiesener Höhe im Rahmen von Versicherungssummen ab dem 1. Schaden-Euro oder nach vereinbartem Selbstbehalt. Die vorhandenen Versicherungs- bzw. Umsatzwerte sind zu versichern, damit kein Leistungsabzug wegen Unterversicherung droht. Die Haftzeiten erstrecken sich dabei lediglich über Wochen und Monate, nicht über viele Jahre. Ungeachtet dessen gilt es zu bedenken: Ein salopper Vergleich mit der Berufsunfähigkeit indiziert einen Ersatz bis zur vollen Versicherungssumme, unterschlägt Unterversicherungsrisiken und suggeriert quasi unbegrenzte Haftzeit. Beratungsgesprächszeugen oder fehlende Passagen im Beratungsprotokoll bringen dann den Stein ins Rollen, wenn Leistungskürzungen den Hausanwalt des Firmenkunden auf den Plan rufen und dieser den eigentlich gut gemeinten, erläuternden Vergleich mit einer neuen Sichtweise aufgreift. Darüber hinaus schafft der Vergleich Irritationen bei dem Unternehmer in der Absicherung von Schlüsselpersonen. Eine Kranken-Betriebsunterbrechung sichert nach Art der Schadenversicherung die ausfallenden Ertragsanteile bei Krankheit der Schlüsselperson ab. Alternativ kann nach Art der Summenversicherung über ein Kranken-Tagegeld ein Tagessatz vereinbart werden. Zum Schutz vor Totalausfall der Schlüsselperson durch Erwerbsunfähigkeit oder Ableben bleibt dem Unternehmen meist ebenfalls nur der Weg in die Personenversicherung mit abstrakter Deckung über die Vereinbarung fester Leistungssummen.

Prognostiziertes Umsatzwachstum inklusive

Wie zu jeder anderen Schadenversicherung, prüfen Versicherer im Unterbrechungsfall die Möglichkeit einer Unterversicherung. Ohne Beratungsdokumentation mit Ausfallrisikoberechnung führen Leistungsabzüge mittlerweile direkt in die Schadensersatzforderungen bei dem Berufshaftpflichtversicherer des Vermittlers. Entsprechend sollte die Dokumentation die Gründe enthalten, warum eine KBU, MBU oder GBU vermittelt wurde. In diesem Zusammenhang kann vor allem für Unternehmen mit starkem Umsatzaufwindpotenzial eine Vorsorgeversicherung – auch Nachhaftung genannt – einer etwaigen Unterversicherung wirksam entgegentreten. Erweist sich das künftige Wachstum als schwer vorhersehbare Größe, kann zur eigentlichen Versicherungssumme ein darüberhinausgehendes Extra gegen Mehrbeitrag vereinbart werden. Fallen die Umsätze dann bescheidener aus als eingangs kalkuliert, werden Beitragsanteile für die zusätzliche Summe nach Vertragsablauf wieder erstattet.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört wie alle weiteren Ertragsausfalldeckungen in das Beratungsrepertoire für Firmenkunden. Ohne diesen Schutz können Schadenfälle die Existenz des Unternehmens und dessen Eigentümer zerstören. Wer als Vermittler lediglich auf standardisierte Beratungs-Apps und Angebotsvergleiche setzt, bewegt sich spätestens bei eintretenden Ertragsausfällen auf sehr dünnem Eis. Jeder Beratungsprofi, der Unternehmen ohne passgenauen Ausfallschutz lässt, kann nach einem großen Sachschaden wegen einer folgenschweren Beratungshaftung mit unter die Räder kommen. Wer indes in dem Risikosegment Ertragsausfall sowie in den wesentlichen Betriebskennziffern zu Hause ist, brilliert im Bestands- und Neugeschäft mit Unternehmern, welche die Folgen von Umsatzausfällen selbst genau kennen. Mit jedem Abschluss eines Wirtschaftsjahres sind die Anpassungen der Ertragsausfallversicherungen ein willkommener Anlass für das Beratungsgespräch sowohl mit Firmenneukunden als auch in der Bestandsklientel. (gg, mo, sf)