Dramatischer Schwund bei unabhängigen Finanzdienstleistern durch BaFin-Aufsicht

16.12.2019

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebene Wechsel der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler von den Industrie- und Handelskammer (IHKen) und Gewerbeämtern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird von der großen Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister abgelehnt.

Lediglich 3 Prozent der befragten Vermittler ziehen die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Derzeit sind Finanzanlagevermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung je nach Bundesland entweder bei den Kammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

Die BaFin finanziert sich über ein Umlageverfahren bei den beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur BaFin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Befragt nach den Konsequenzen antwortete knapp die Hälfte der betroffenen Finanzanlagevermittler (49 Prozent), dass sie nicht bereit wären diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich 7 Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.

„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die ablehnende Haltung seines Verbandes.

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