Die Frage aller Fragen
29.10.2019
Foto: © oatawa - stock.adobe.com
Das Unternehmenskonzept steht, die Finanzierung ist gesichert und gemeinsam mit einem Makler das passende Versicherungspaket zusammengestellt. Aber fehlt da nicht noch etwas? Richtig, auch die Frage der richtigen Krankenversicherung muss geklärt werden – PKV oder GKV. Auch hier haben Unternehmensgründer und ihre Berater vieles zu bedenken.
Wer sich selbstständig macht, steht unweigerlich vor einer grundlegenden Entscheidung: Soll er sich privat oder gesetzlich krankenversichern? Die Antwort ist möglicherweise von lebenslanger Dauer und muss deshalb gut überlegt werden. Hier ist in hohem Maß der sachkundige Makler gefragt. Aber ist der Beratungsbedarf im Hinblick auf die Krankenversicherung bei Unternehmensgründern höher als bei abhängig Beschäftigten? Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG sagt: „Prinzipiell ja, denn für beide Gruppen gelten unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen bei der Beratung zu einer PKV. Während ein Arbeitnehmer, um sich in der PKV absichern zu können, als Voraussetzung hierfür bereits zu den Gutverdienern gehört, muss sich der Unternehmensgründer sein finanzielles Polster im Regelfall erst noch erwirtschaften.“ Darüber hinaus sei ein gutverdienender Beschäftigter durch Zahlung des GKV-Höchstbeitrages an den entgeltlichen Aufwand für seinen Versicherungsschutz gewöhnt, während der Unternehmer jeden investierten Euro naturgemäß so eingesetzt sehen möchte, dass er dafür effizienten und vor allem langfristig finanziell stabilen Versicherungsschutz zugesichert bekomme – und dazu dann am besten noch einen, den er praktisch jederzeit ohne große Umstände für sich upgraden könne. Bei einem Unternehmensgründer müsse demnach viel mehr betreffend Tarifsuche und Leistungsspektrum nach vorne geschaut werden.
All dies wiederum geht mit einem insgesamt höheren Beratungsaufwand einher und setzt gleichermaßen eine entsprechend hohe fachliche Qualifikation des Vermittlers zum Thema voraus. Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie, weist noch auf einen anderen Punkt hin: „Bei der Beratung von Unternehmensgründern muss sicher noch stärker auf die Kosten geachtet werden, da es bei Selbstständigen keinen Arbeitgeberzuschuss gibt und insbesondere Unternehmensgründer zu Beginn stark auf die Kosten achten müssen.“ Welches sind denn am Ende die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige? Laut Mark Lammerskitten, Vorstandsmitglied der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, zunächst einmal ein ganz grundsätzlicher: „Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ist in der Regel höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem bietet die PKV eine große Flexibilität: Leistungen können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.“ Existenzgründern könnten etwa mit einem leistungsschwächeren Tarif starten und später in einen leistungsstärkeren wechseln. Die Sicht auf den Preis ist für Dr. Meike Müller-Herbers, Leiterin Zielgruppenmanagement bei der AXA, ein wesentliches Merkmal: „Selbstständige können noch stärker als Angestellte von der Wahl einer Selbstbeteiligung und somit von günstigen Beiträgen profitieren. Diese fallen regelmäßig geringer aus, als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.“ Martin Söhne, Bereichsdirektor Vertrieb der Barmenia Versicherungen, wiederrum sieht die Entscheidungsfreiheit als echten Vorteil: „Für Firmengründer ist die Flexibilität ihres Versicherungsschutzes von großer Bedeutung. Nach der Gründungsphase möchte der Firmengründer seinen Schutz dem steigenden Bedarf entsprechend anpassen.“ Die als Grundschutz zunächst vereinbarte Krankheitskostenvollversicherung könne nach drei, fünf oder sieben Jahren mit vielen Komfortleistungen ausgebaut werden. Sollte ein Selbstständiger aus Kostengründen seinen Versicherungsschutz reduzieren müssen, so könne er nach zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und auch bei laufenden Leistungsfällen wieder in seinen leistungsstarken Tarif wechseln.
Was für die gesetzliche Krankenverischerung spricht, lesen Sie auf Seite 2